Wer einen längeren Aufenthalt in Spanien plant oder nach Spanien auswandern möchte, kommt um die Beantragung der N.I.E nicht herum. Die N.I.E dient in Spanien als Steuernummer und wird von daher für so gut wie alle Verwaltungsakte benötigt. Auch wenn die N.I.E. oftmals fälschlicherweise mit dem Begriff „Residencia“ gleichgestellt wird, handelt es sich bei der N.I.E. lediglich um Ihre persönliche Steuer- und Identifikationsnummer.
Nach dem Erhalt der spanischen “Residencia” und der Eintragung in das Einwohnermeldeamt, stellen sich viele Auswandererdie Frage, ob und wie sie ihr deutsches Fahrzeug in Spanien anmelden können. In diesem Artikel informieren wir Sie sowohl bezüglich der Verwaltungsakte bei Finanzamt, Stadtregierung und Verkehrsamt, als auch hinsichtlich der Frist zur Beantragung der Anmeldesteuerbefreiung, welche in vielen Fällen eine Ersparnis von über 1.000 Euro ermöglicht.
Seit Anfang 2013, können in Spanien lebende Deutsche sowie ihre Personalausweisangelegenheiten als auch ihren Reisepassangelegenheiten, direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung erledigen. Pässe können zwar bei den Honorarkonsuln beantragt werden, bei Personalausweisangelegenheiten, ist jedoch eines der folgenden Konsulate aufzusuchen.
Dank des digitalen Zertifikates (certificado digital), kann eine große Zahl von Verwaltungsaufgaben von zu Hause aus über das Internet erledigt werden. Es können z. B. Steuerberater und Anwälte bestellt, Steuererklärungen abgegeben, ein Zertifikat des Melderegisters ausgedruckt oder der Einzahlungsstand in die Sozialversicherung abgefragt werden. Spanien ist im Bereich der elektronischen Verwaltung eines der am weitesten fortgeschrittenen Mitgliedstaaten der EU.
Für in Spanien lebende Deutsche besteht grundsätzlich die Möglichkeit die spanische Staatsbürgerschaft durch ständigen Wohnsitz in Spanien zu erwerben. Auch wenn die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr verloren geht, sind einige Gegebenheiten zu beachten, damit die neue spanische Staatsbürgerschaft neben der Deutschen erhalten bleibt.
Bis 2013 war es für in Spanien wohnende Besitzer eines deutschen Führerscheins ohne weiteres möglich mit diesem in ganz Spanien zu fahren. Seit Anfang 2013 gilt jedoch eine Einschränkung, welche hauptsächlich dauerhaft in Spanien lebende Deutsche trifft und welche in verschiedenen Fällen den Umtausch erfordert.
In Spanien wie auch in Deutschland, schreibt der Gesetzgeber für Kraftfahrzeuge eine regelmäßige technische Haupt- und Abgasuntersuchung vor. Diese TÜV-Inspektion nennt sich in Spanien ITV (Inspección Técnica de Vehículos) und kann ausschließlich bei den zugelassenen ITV- Stationen vorgenommen werden, welche vom Verbraucher frei gewählt werden kann.
Jede in Spanien wohnhafte natürliche Person muss sich nach der geltenden Gesetzeslage im Einwohnermelderegister (Padrón) eintragen. Die Eintragung ist besonders wichtig für Steuerangelegenheiten, Wählen bei Europa- und Gemeindewahlen, Verwaltungsangelegenheiten sowie für die Zuständigkeit der Deutschen Botschaft in Spanien.
Jede in Spanien lebende Person stolpert früher oder später über Begriffe wie Aufenthalt, Wohnsitz, N.I.E, Residencia usw. Die verschiedenen Begriffe richtig abzugrenzen, ist besonders wichtig um rechtzeitig die verschiedenen Verwaltungsakte, Eintragungen und Anmeldungen vornehmen zu können, ohne hierbei in Verzug zu geraten.
Spanien ist eines der beliebtesten Urlaubsländer Europas, eines der Länder mit den meisten Restaurants und obwohl die Gesetzgebung über ein hohes Niveau an Verbraucherschutz verfügt, werden oftmals nicht nur Urlauber sondern auch Einheimische durch Unkenntnis Ihrer Verbraucherrechte im Bezug auf Essen und Trinken abgezockt.
Der Erhalt der spanischen „Residencia", seit 2012 nur noch bei Erfüllung verschiedener Voraussetzungen möglich (Rentner, Studenten, Arbeitsvertrag- Inhaber, Selbständige, Familienangehörige von Residenten...), wird oftmals mit dem Erhalt der spanischen N.I.E- Nummer verwechselt. Steuerrechtlich als auch verwaltungstechnisch sind hierbei verschiedene Aspekte zu beachten.
Neben den Wahlen zum EU-Parlament sind Kommunalwahlen die einzigen, bei denen auch in Spanien lebende Deutsche wählen gehen dürfen. Um von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen, ist es dennoch notwendig eine Willenserklärung abzugeben.
N.I.E, Einwohnermelderegister, Fahrzeugummeldung, Sozialversicherung, Führerscheintausch... Wann müssen welche Verwaltungsangelegenheiten erledigt werden? In der folgenden Tabelle finden Sie Informationen zu den wichtigsten Verwaltungsakten, welche in den meisten Fällen auch freiwillig vor dem angezeigten Zeitpunkt erledigt werden können.
Mit dem digitalen Zertifikat können Sie uns sowohl vor dem Finanzamt (AEAT) als auch vor der Sozialversicherung (TGSS) als Ihre Vertreter bestellen. Sollten Sie noch nicht über ein digitales Zertifikat verfügen, können wir dieses für Kunden über unsere Kanzlei ausstellen.
In Spanien sind alle erwerbstätigen Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Da das System nicht über Beiträge, sondern über die Steuern finanziert wird, ist auch die Leistung der Krankenkasse für alle gleich. Ab dem Tag der Anmeldung sind Sie bereits versichert, wobei es zum Erhalt der Krankenversicherungskarte notwendig ist, diese im Behandlungszentrum (Centro de Salud) Ihres Wohnsitzes zu beantragen. Nach Ihrer Anmeldung kann die beitragsfreie Aufnahme von Familienangehörigen beantragt werden.

