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Neben den Wahlen zum EU-Parlament sind Kommunalwahlen die einzigen, bei denen auch in Spanien lebende Deutsche wählen gehen dürfen. Um von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen, ist es dennoch notwendig eine Willenserklärung abzugeben.

Die Einschreibung ist nicht notwendig:

- wenn Sie bereits  per Post auf ein entsprechendes Formulare geantwortet haben.

- wenn Sie bereits bei vorigen Wahlen eine dauerhafte Willenserklärung abgegeben haben.

 

Sollten Sie über die elektronische Unterschrift (Firma electrónica) verfügen und nicht sicher sein ob Sie bereits im Wahlregister eingetragen sind, können Sie dieses unter folgendem Link auslesen: -Link Wahlregister-

 

Wichtig:

Verwaltungstechnisch gelten Sie nur als wohnhaft, wenn Sie im Einwohnermelderegister eingeschrieben sind. Sollten Sie diesebezüglich Zweifel haben, könnte Sie eventuell dieser Beitrag interessieren: -Einwohnermelderegister-. Zurzeit sind, nach Daten des Instituto Nacional de Estadística, bereits über 400.000 EU-Bürger für die Kommunalwahlen eingetragen, wobei sich die meisten in den folgenden  Provinzen befinden: Alicante (70.420), Madrid (55.677), Málaga (38.182), Barcelona (31.781), Balears (21.052).

 

Autor: 

Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater,
Geschäftsführender Partner
info@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06

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