Bei der Wahl zwischen der Anmeldung einer Selbständigkeit oder der Gründung einer Gesellschaft (S.L.), sind neben den rechtlichen und steuerlichen Aspekten, oft auch die Kosten und Fristen entscheidend. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht über die Kosten und zeitlichen Abläufe.
Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.
Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Selbständigen (Einkommensteuer) und Gesellschaften (Körperschaftsteuer) können vereinfacht die folgenden Steuervorteile der Gesellschaften genannt werden. Es ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Gründung einer Gesellschaft immer auf unternehmerische und organisatorische Notwendigkeiten und nicht lediglich zur Schaffung eines Steuervorteils begründet sein sollte.
Ein weiterer Aspekt hinsichtlich der Wahl der Unternehmensform besteht in dem Hauptwohnsitz der Gesellschafter und konkret der Geschäftsführung bzw. des Inhabers im Fall der Einzelunternehmen. Gerade Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen oder mit Produkten handeln (nicht im herkömmlichen Produktiven Bereich), können oftmals aus verschiedenen Ländern arbeiten oder Dienstleistungen erbringen.

