Ansässige (Residents)
Nicht Ansässige (Non-Residents)
Steuerplanung
Immobilienrecht
Zivil- und Handelsrecht
Ansässige (Residents)
Haben Sie Ihren steuerrechtlichen Hauptwohnsitz in Spanien "Residente", werden Sie in Deutschland als beschränkt steuerpflichtig behandelt, da sie nun Ihr Welteinkommen in Spanien zu versteuern haben. Die sich daraus ergebenden steuerrechtlichen Pflichten lassen sich grundsätzlich wie folgt zusammenfassen:
- Steuererklärungen: Alle in Spanien unbeschränkt steuerpflichtigen Personen (residentes) haben unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft die jährlichen Steuererklärungen abzugeben. Für Privatpersonen ist besonders die Einkommensteuererklärung (IRPF) und die weiterhin geltende Vermögenssteuererklärung (IP) zu beachten.
- Schenkungen und Erbschaften: Erhalten Sie Schenkungen oder Anteile an Erbschaften, ist die je nach Comunidad Autónoma unterschiedliche Schenkungs- und Erbschaftssteuer (ISD) zu bezahlen.
- Informationspflicht Auslandsvermögen: In Spanien ansässige Personen (residentes) haben seit 2012 über ihr im Ausland befindliches Vermögen zu informieren. Die Informationspflicht ist durch die Abgabe einer von der Steuererklärung getrennten Eigentumserklärung zu erfüllen.
- Spezielle Besteuerung für 5 Jahre durch "Beckham- Law" (Art. 93 LIRPF).
Als spanische Steuerberater übernehmen wir nicht nur für Sie das Einreichen der Steuererklärungen, sondern vertreten Sie über unsere Kanzlei auch als bestellte Steuerberater vor dem Finanzamt. Über die Bestellung erhalten wir alle relevanten Benachrichtigungen direkt elektronisch an unsere Kanzlei und können Sie in allen Anliegen direkt vertreten.
In diesem Abschnitt finden Sie detaillierte Informationen zu den verschiedenen Steuern (Modelos), unsere Dienstleistungsverträge sowie Information zur Ermittlung ob Sie Ihren Steuerwohnsitz in Spanien haben.
Non-Residents
Auch als nicht Ansässige (non Residents) haben Sie in Spanien unter bestimmten Umständen eine Quellsteuer zu zahlen. Diese Fällt grundsätzlich im Zusammenhang mit Immobilien, Vermögen oder Arbeit in Spanien an. In der Praxis lassen sich die folgenden Steuern herausstellen:
- Selbstnutzung von Immobilien in Spanien.
- Vermietung von Immobilien in Spanien.
- Veräußerung von Vermögen in Spanien.
- Erbe von Vermögen in Spanien.
- Kapitalerträge aus Spanien.
- Steuer auf Vermögen in Spanien.
Als spanische Steuerberater übernehmen wir nicht nur für Sie das Einreichen der Steuererklärungen, sondern vertreten Sie über unsere Kanzlei auch als bestellte Steuerberater vor dem Finanzamt. Über die Bestellung erhalten wir alle relevanten Benachrichtigungen direkt elektronisch an unsere Kanzlei und können Sie in allen Anliegen direkt vertreten.
In diesem Abschnitt finden Sie detaillierte Informationen zu den verschiedenen Steuern (Modelos), unsere Dienstleistungsverträge sowie Information zur Ermittlung ob Sie Ihren Steuerwohnsitz in Spanien haben.
Steuerplanung
Für Auswanderer sind vor allem das milde Klima, das ruhige Leben und die netten Leute in Spanien ausschlaggebend. Dass Sie nach der Wohnsitzbegründung Ihr Welteinkommen in Spanien zu versteuern haben, wird jedoch oftmals leider erst zu spät erkannt und führt in vielen Fällen zu weitreichenden Konsequenzen oder gar zur Rückkehr. Um eine begründetet Entscheidung in Bezug auf Ihren Hauptwohnsitz treffen zu können, bieten wir Ihnen ein gesondertes auf Ihre konkrete Situation angepasstes Rechenbeispiel in Bezug auf die zu erwartende Steuerlast (Einkommen, Vermögen etc.).
Für alle unsere Berechnungen werden der Ort des Wohnsitzes in Spanien, mögliche Kinderfreibeträge, eine mögliche gemeinsame Veranlagung (tributación conjunta) sowie das Alter der Kinder in die Berechnung einbezogen. Neben der Berechnung der Einkommensteuer werden Werte hinsichtlich Ihres Vermögens beachtet, um Sie gezielt über mögliche Pflichten hinsichtlich Vermögensteuer und Meldepflicht von Vermögen im Ausland (Modelo 720), Kryptowährungen (Modelo 721) usw.
Immobilienrecht
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei allen Anliegen die Ihre Immobilie in Spanien betreffen. Hinsichtlich des Kaufes, übernehmen wir für Sie nicht nur die Abwicklung des Kaufes mit Verkäufern, Notar, Grundbuch usw. sondern bieten Ihnen ebenfalls bereits im Voraus eine rechtliche und steuerliche Prüfung der Immobilie.
- Due Diligence vor dem Kauf.
- Abwicklung des Immobilienkaufes.
- Selbstnutzung der Immobilie.
- Vermietung Ihrer Immobilie.
Als spanische Steuerberater übernehmen wir nach dem Kauf nicht nur für Sie das Einreichen der Steuererklärungen, sondern vertreten Sie über unsere Kanzlei auch als bestellte Steuerberater vor dem Finanzamt. Über die Bestellung erhalten wir alle relevanten Benachrichtigungen direkt elektronisch an unsere Kanzlei und können Sie in allen Anliegen direkt vertreten.
In diesem Abschnitt finden Sie detaillierte Informationen zu den verschiedenen Aspekte des Immobilienbesitzes sowie unsere Dienstleistungsverträge.
Zivil- und Handelsrecht
Das Zivilrecht bsw. Privatrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen, inbegriffen Unternehmen. Auch wenn diese verschiedenen Bereiche wie das Vertragsrecht, das Familienrecht, das Erbrecht und das Sachenrecht umfasst, finden Sie in diesem Abschnitt alle Rechtsbereiche die direkt Beziehungen zwischen Privatpersonen betreffen und bei denen unsere Kanzlei Sie unterstützen kann.
Rechtsbereiche wie Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht usw. finden Sie in den entsprechenden Abschnitten.





