Erbrecht & Testament
Wir beraten und begleiten Sie umfassend bei der Gestaltung Ihres Testamentes sowie bei der Abwicklung von Erbschaften in Spanien. Testamente erstellen wir auf Wunsch in verschiedenen Sprachen und unter Berücksichtigung der Besonderheiten grenzüberschreitender Erbfälle sowie der jeweils anwendbaren erbrechtlichen und steuerlichen Vorschriften.
Auch die vollständige Abwicklung einer spanischen Erbschaft kann grundsätzlich ohne persönliche Anreise nach Spanien erfolgen. Auf Grundlage einer entsprechenden Vollmacht können wir Sie gegenüber Notaren, Banken, Grundbuchämtern, Finanzbehörden und sonstigen Stellen vertreten und die erforderlichen Schritte für Sie übernehmen. Dadurch können insbesondere im Ausland ansässige Erben ihre Erbschaft komfortabel und effizient aus der Ferne abwickeln lassen.
Unsre Leistungen in diesem Abschnitt untergliedern sich in:
A) Planung der Erbschaft, Erbrechtswahl und Testament
B) Abwicklung einer internationalen Erbschaft mit Vermögen oder Erben in Spanien.
A) Planung der Erbschaft, Erbrechtswahl und Testament
Bei dem Erstgespräch zum Thema Erbschaft und Testament kann Ihre konkrete Situation von rechtlicher und steuerlicher Seite analysiert werden. Bitte beachten Sie, dass das Erstgespräch bei der Beauftragung der Erstellung eines Testamentes oder bei Abwicklung einer Erbschaft im Preis inbegriffen ist und somit nur berechnet wird, wenn Sie uns zuvor nicht beauftragen.
Aspekte: Abwicklung einer Erbschaft, Testament in Spanien, Erbschaftsteuer, Wahl des Erbrechtes usw.
Berater/in: je nach Anliegen und Verfügbarkeit.
Honorare: 120€ + MwSt. – Dauer: 45min.
[ zur Terminwahl ] - per Telefon: Geben Sie uns gern Ihre Telefonnummer bekannt und wir melden uns bei Ihnen.
[ zur Terminwahl ] - persönlich in unserer Kanzlei in Málaga.
[ zur Terminwahl ] - per TEAMS: Wir laden Sie per Mail zur Konferenz ein. Es wird kein Programm benötigt.
B) Abwicklung einer internationalen Erbschaft mit Vermögen oder Erben in Spanien.
I.Einleitung
Die Abwicklung eines Nachlasses kann verschiedene rechtliche, notarielle, grundbuchrechtliche und steuerliche Maßnahmen erfordern, insbesondere wenn zum Nachlass Vermögenswerte in Spanien gehören oder einer der Erben im Ausland ansässig ist. Unter anderem ist es erforderlich, die zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte und Rechte zu bestimmen, die für die Annahme und Aufteilung der Erbschaft erforderlichen Unterlagen vorzubereiten und die entsprechenden Steuern innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erklären und zu entrichten.
Vor diesem Hintergrund zielt unser Dienstleistungsangebot darauf ab, eine umfassende Beratung und Begleitung während des gesamten Nachlassverfahrens in Spanien anzubieten – von der ersten Prüfung der Unterlagen und der Vermögenssituation über die formelle Annahme und Aufteilung der Erbschaft bis hin zur Einreichung der entsprechenden Steuererklärungen und Entrichtung der Steuern sowie gegebenenfalls zur anschließenden Eintragung der Vermögenswerte auf den Namen der Erben.
Hinsichtlich der erforderlichen Verwaltungsschritte sowie der Zuständigkeit der verschiedenen spanischen Finanzbehörden – staatlich oder auf Ebene der Autonomen Gemeinschaften – ist entscheidend, ob die Erbschaft einen internationalen Bezug aufweist. Dieses Angebot ist speziell auf internationale Erbfälle zugeschnitten. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn mindestens der Erblasser oder einer der Erben steuerlich als Nichtresident in Spanien einzustufen ist. Waren hingegen sowohl der Erblasser als auch sämtliche Erben in Spanien ansässig, beachten Sie bitte unser gesondertes Angebot für nationale Erbschaften.
II. Auftragsumfang
Bitte beachten prüfen Sie anhand der folgenden Übersicht, ob es sich bei Ihrem Anliegen um einen internationalen Erbfall handelt. Sollte es sich um einen nationalen Erbfall handeln, prüfen Sie bitte unseren Dienstleistungsvertrag hierzu.
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Erblasser |
Erbe |
Dienstleistungsvertrag |
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Nicht in Spanien ansässig |
Nicht in Spanien ansässig |
Internationale Erbschaften |
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Nicht in Spanien ansässig |
In Spanien ansässig |
Internationale Erbschaften |
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In Spanien ansässig |
Nicht in Spanien ansässig |
Internationale Erbschaften |
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In Spanien ansässig |
In Spanien ansässig |
Nationale Erbschaften |
REINE ANALYSE UND PLANUNG DER STEUER
Möchten Sie bereits vor einem Erbfall über eine Steuersimulation verfügen, um die steuerlichen Belastungen der Erben zu kennen und mögliches Optimierungspotenzial nutzen zu können, besteht die Möglichkeit lediglich den Abschnitt 1 zu beauftragen und bei einem Gespräch in unserer Kanzlei, per Teams oder per Telefon die Ergebnisse zu besprechen. Zu dem Grundhonorar für den Abschnitt 1 berechnen wir hier 25% der allgemeinen variablen Honorare. Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf 20 Werktage.
Si desea disponer, antes de que se produzca una herencia, de una simulación fiscal que le permita conocer la carga tributaria prevista para los herederos y analizar posibles opciones de optimización, puede contratar únicamente el apartado 1. Los resultados podrán comentarse posteriormente en una reunión en nuestro despacho, por Microsoft Teams o por teléfono. Además de los honorarios básicos correspondientes al apartado 1, se facturará en este caso un 25 % de los honorarios variables generales. El plazo de ejecución es de 25 días hábiles.
1. Vorprüfung des Erbfalls
Die Vorprüfung bildet die Grundlage für die steuerliche und administrative Abwicklung des Erbfalls und umfasst insbesondere:
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- Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit des Erblassers.
- Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit jedes einzelnen Erben.
- Erfassung der zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte und Rechte.
- Feststellung der Belegenheit der Vermögenswerte in Spanien und im Ausland.
- Bestimmung der zuständigen Steuerbehörde.
- Bestimmung der anwendbaren staatlichen oder autonomen steuerlichen Vorschriften.
- Prüfung, ob für den jeweiligen Erben eine unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht in Spanien besteht.
- Prüfung möglicher Freibeträge, Ermäßigungen und Steuervergünstigungen.
- Prüfung einschlägiger Doppelbesteuerungsabkommen oder sonstiger Maßnahmen zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung, soweit anwendbar.
Análisis de convenios internacionales o de otros mecanismos para evitar la doble imposición internacional, cuando proceda. - Erstellung einer notariellen Vollmacht zur Vertretung und Abwicklung für jeden Erben. Die Vollmacht kann in Spanien oder bei ausländischen Notaren unterzeichnet werden.
Redacción de un poder de representación notarial para cada heredero. El poder puede otorgarse en España o ante cualquier notario extranjero.
2. Vorbereitung der Dokumente
Im Rahmen der Nachlassabwicklung werden die erforderlichen Unterlagen geprüft und, soweit vereinbart, die Beschaffung der spanischen Dokumente koordiniert. Hierzu können insbesondere die folgenden Dokumente gehören:
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- Sterbeurkunde.
- Bescheinigung des spanischen Zentralregisters für letztwillige Verfügungen.
- Testament.
- Erbnachweis bzw. Erbenerklärung, soweit erforderlich.
- Bankbescheinigungen über Kontostände und Vermögenswerte zum Todestag.
- Eigentumsurkunden von Immobilien.
- Referenzwerte und sonstige steuerliche Bewertungsgrundlagen.
- Unterlagen zu Fahrzeugen, Gesellschaftsbeteiligungen, Versicherungen und sonstigen Vermögenswerten.
- Nachweise über Schulden, Belastungen und sonstige Verbindlichkeiten des Nachlasses
- Unterlagen zu außerhalb Spaniens gelegenen Vermögenswerten.
- Bescheinigungen über die steuerliche Ansässigkeit.
- Spanische Ausländeridentifikationsnummer (NIE) der nicht in Spanien ansässigen Erben (zusätzliche Honorare pro NIE unten aufgeführt).
- Sterbeurkunde.
3. Einreichung der spanischen Erbschaftsteuer
Die steuerliche Bearbeitung des Erbfalls umfasst insbesondere:
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- Ermittlung des steuerlich relevanten Nachlassvermögens.
- Steuerliche Bewertung der Vermögenswerte und Rechte
- Berechnung des Hausrats, soweit steuerlich relevant
- Ermittlung abzugsfähiger Belastungen, Schulden und Kosten.
- Berechnung des auf jeden Erben entfallenden Vermögens.
- Anwendung der einschlägigen Freibeträge und Reduzierungen.
- Berechnung des Steuertarifs und der gegebenenfalls anwendbaren Multiplikationskoeffizienten.
- Anwendung der einschlägigen autonomen Steuervergünstigungen.
- Berücksichtigung einer möglichen Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, soweit anwendbar.
- Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen und Selbstveranlagungen.
- Elektronische Einreichung bei der zuständigen Autonomen Gemeinschaft oder bei der spanischen staatlichen Steuerverwaltung (AEAT).
- Bereitstellung der Einreichungsnachweise und gegebenenfalls der Zahlungsunterlagen.
4. Nachgelagerte Abwicklung des Erbfalls
Nach der steuerlichen Bearbeitung kann eine Nachlassabwicklung hinsichtlich Immobilien und spanischem Vermögen notwendig sein. übernommen werden:
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- Vorbereitung oder Prüfung der notariellen Urkunde über die Annahme und Aufteilung des Nachlasses.
- Abstimmung und Koordination mit dem Notariat.
- Einreichung der Unterlagen beim spanischen Grundbuchamt.
- Umschreibung des Eigentums an Immobilien.
- Abwicklung und Kommunikation mit Banken und Finanzinstituten.
- Freigabe und Zuweisung von Bankkonten und sonstigen Bankvermögenswerten.
- Kommunikation mit Eigentümergemeinschaften.
- Katasterrechtliche Aktualisierungen und Umschreibungen.
- Prüfung weiterer steuerlicher Verpflichtungen, die sich aus dem Erbfall ergeben und ggf. Abschlussgespräch, um über zukünftige steuerliche Verpflichtungen der Erben zu informieren (Vermietung und Nutzung von Immobilien in Spanien bzw. Modelo 210), Vermögensteuer, Einkommensteuer usw.
5. Unsere Leistungen bei internationalen Erbfällen
Bei Erbfällen mit internationalem Bezug können, abhängig vom Einzelfall und vom Leistungsumfang, folgende Leistungen erforderlich sein. Diese Leistungen sind bie uns ebenfalls inbegriffen
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- Prüfung der steuerlichen Ansässigkeit des Erblassers und der Erben
- Koordination mit Steuerberatern, Rechtsanwälten oder sonstigen Beratern im Wohnsitzstaat des Erblassers oder der Erben.
- Prüfung ausländischer Urkunden und Unterlagen auf Deutsch oder English.
- Koordination beglaubigter bzw. vereidigter Übersetzungen.
- Prüfung und gegebenenfalls Koordination eines Europäischen Nachlasszeugnisses bei Abwicklung in Spanien.
- Prüfung und Koordination von im Ausland erteilten notariellen Vollmachten
- Prüfung einer möglichen internationalen Doppelbesteuerung.
- Koordination zwischen der spanischen Erbschaftsteuererklärung und gegebenenfalls im Ausland einzureichenden Erklärungen
- Prüfung der steuerlichen Ansässigkeit des Erblassers und der Erben
Unsere Leistungen:

