Steuerplanung
Für Auswanderer sind vor allem das milde Klima, das ruhige Leben und die netten Leute in Spanien ausschlaggebend. Dass Sie nach der Wohnsitzbegründung Ihr Welteinkommen in Spanien zu versteuern haben, wird jedoch oftmals leider erst zu spät erkannt und führt in vielen Fällen zu weitreichenden Konsequenzen oder gar zur Rückkehr. Um eine begründetet Entscheidung in Bezug auf Ihren Hauptwohnsitz treffen zu können, bieten wir Ihnen ein gesondertes auf Ihre konkrete Situation angepasstes Rechenbeispiel in Bezug auf die zu erwartende Steuerlast (Einkommen, Vermögen etc.).
Für alle unsere Berechnungen werden der Ort des Wohnsitzes in Spanien, mögliche Kinderfreibeträge, eine mögliche gemeinsame Veranlagung (tributación conjunta) sowie das Alter der Kinder in die Berechnung einbezogen. Neben der Berechnung der Einkommensteuer werden Werte hinsichtlich Ihres Vermögens beachtet, um Sie gezielt über mögliche Pflichten hinsichtlich Vermögensteuer und Meldepflicht von Vermögen im Ausland (Modelo 720), Kryptowährungen (Modelo 721) usw.
Die Komplexität und der Aufwand der Planung und Berechnung hängt hauptsächlich von der Art und der Höhe Ihrer Einkünfte und Ihres Vermögens ab
- Einkünfte aus Rente oder Beamtenpensionen aus dem Ausland.
- Vermögen und Kapitalerträge aus nicht beteiligten Gesellschaften (weniger als 25% in der Familie): bis zu 20 Konten, Aktiendepots oder Investmentfonds.
- Vermögen und Einnahmen aus Rechten gegenüber Dritten, Autorenrechten, Lizenzen usw.
- Vermögen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung: Bis zu 5 Immobilien.
- Vermögen und Einnahmen aus Dividenden von beteiligten Gesellschaften (mindestens 25% Beteiligung in der Familie) mit wirtschaftlicher Aktivität, Bilanz und Substanz (Angestellte, Produktionsmittel usw.).
- Vermögen und Einnahmen aus Dividenden von beteiligten Vermögensgesellschaften (mindestens 25% Beteiligung in der Familie) ohne wirtschaftliche Aktivität oder ohne Substanz (Angestellte, Produktionsmittel usw.).
Unsere Leistungen:
a) Verbindliche Zahlen: Steuerplanung und Steuersimulation.
- Auswertung der verschiedenen inländischen und ausländischen Einkünfte und Vermögenswerte des Mandanten und deren steuerrechtlichen Konsequenzen bei Wohnsitz in Spanien
- Berechnung der Einkommensteuer und eine komplette Simulation der entsprechenden Steuererklärung (Modelo 100). (ggf. mit Ehepartner wenn vorteilhaft).
- Berechnung der Vermögensteuer und eine komplette Simulation der entsprechenden Steuererklärung (Modelo 714).
- Berechnung der Solidaritätssteuer und eine komplette Simulation der entsprechenden Steuererklärung (Modelo 718).
- Die Berechnungen erfolgen gemäß den Steuersätzen und Vorgaben der Erklärungen für das letzte verfügbare Steuerjahr
- Die Berechnungen erfolgen hinsichtlich der Autonomen Region, in der der Wohnsitz geplant ist (ausgenommen Pais Vasco oder Navarra da dieser über ein spezielles Foralrecht verfügen).
b) Verbindliche Ergebnisse: Gutachten mit Rechtsgrundlage.
- Es werden die verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einbezogen.
- Es wird auf alle Einkunfstsarten eingegangen und die Besteuerungsgrundlage in Spanien gemäß der internen Gesetzgebung und ggf. der geltenden DBA analysiert.
- Alle Schlussfolgerungen werden rechtlich über Gesetzestexte oder Urteile begründet.
- Paragrafen, Gesetzestexte und Urteile werden zitiert und in der Originalsprache an das Gutachten angehängt.
- Die Ergebnisse senden wir Ihnen innerhalb von einer festgelegten Frist in Schriftform zu und besprechen diese danach ausführlich bei einer Telefonkonferenz oder bei einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei. Werden weitere Dokumente oder Daten von Ihnen benötigt, zählt die Zeit zwischen der Anfrage und der Übersendung nicht zur oben genannten Frist.
c) Planung und Optimierung: Orientierung zu bestehenden Möglichkeiten.
- Im letzten Schritt stellen wir Ihnen ggf. Sonderregeln zur legalen Optimierung der steuerlichen Situation vor. Bestehen diese Möglichkeiten, informieren wir Sie detailliert über die Voraussetzungen und die notwendigen Schritte.
- Egal um welches Thema es sich handelt, die Sachlage zu Ihrem Anliegen wird immer von einem Team aus Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern analysiert und garantiert somit Fachkompetenz sowohl für steuerliche als auch für rechtliche Aspekte.


