Markenrecht und Markenregistrierung

  • Zuletzt aktualisiert am Freitag, 07. Februar 2025 12:49
  • Geschrieben von Adrián Vera Luque

adrian markenrecht

 


aufspanisch02


Das Internet und die Entwicklung des Marketings haben Unternehmen, die ihre Dienstleistungen anbieten und Produkte auf nationaler und EU-Ebene vermarkten, eine größere Sichtbarkeit und Reichweite verschafft. Dies erleichtert nicht nur die Kundengewinnung, sondern auch die Verbreitung ihres Angebots. Diese gesteigerte internationale Sichtbarkeit eröffnet jedoch auch Wettbewerbern die Möglichkeit, Geschäftschancen zu erkennen, indem sie den Ruf und die Bekanntheit eines Unternehmens ausnutzen und absichtlich Betrug und Verstöße gegen bereits eingetragene Marken begehen.

 

Gleichzeitig hat die erhöhte Sichtbarkeit im Internet auch dazu geführt, dass Wettbewerber selbst Verstöße feststellen können – selbst wenn diese unbeabsichtigt erfolgen. Dies kann etwa durch die unrechtmäßige Nutzung von Marken oder ähnlichen Logos geschehen, die zuvor von Dritten registriert wurden. Dadurch steigt das Risiko, vor Gericht verklagt zu werden, was zu hohen finanziellen Strafen führen und letztlich sogar die Schließung des Unternehmens bedeuten kann – und all das nur, weil mit einer nicht registrierten Marke gearbeitet wurde, die möglicherweise bereits jemand anderem gehört.

 

Die Registrierung einer Marke ist daher ein wesentlicher Schritt, um die Identität einer Dienstleistung oder eines Produkts auf dem Markt zu schützen und von der Konkurrenz abzuheben. Die Registrierung bietet dem Unternehmen einen doppelten Schutz:

 

 1. Exklusive Rechte:

- Sie schützt die exklusiven Nutzungsrechte und verhindert, dass Wettbewerber einen ähnlichen Namen oder ein ähnliches Logo verwenden.

- Zudem ermöglicht sie rechtliche Schritte gegen diejenigen, die die Marke ohne Genehmigung verwenden.

 

 2Rechtliche Sicherheit:

- Sie garantiert, dass legal auf dem Markt agiert wird und keine Rechte oder Eigentümer Dritter verletzt werden.

 

Ohne vorherige Markenregistrierung wären alle Investitionen in die Vermarktung der angebotenen Dienstleistungen oder Produkte unsicher, da die Konkurrenz dieselbe oder eine ähnliche Marke nutzen könnte. Dies könnte zu Verwirrung bei den Verbrauchern führen und die Nachfrage auf Konkurrenzprodukte umlenken. So würde es dem Unternehmen nicht gelingen, eine eigene Reputation aufzubauen oder seinen eigenen Wert zu etablieren, damit Verbraucher die Herkunft und die Qualitätsstandards der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen erkennen können.

 

 

Eine Marke kann aus Wörtern, Namen, Symbolen, Logos, Farben, Formen, Klängen und sogar Slogans bestehen. Sie darf jedoch nicht mit Domainnamen oder Handelsnamen verwechselt werden, die andere Funktionen erfüllen.

 

Folgen eines Markenverstoßes

Im Falle einer unrechtmäßigen Nutzung einer eingetragenen Marke sieht das spanische Markengesetz 17/2001 vom 7. Dezember rechtliche Maßnahmen vor, die der Markeninhaber gegen den Verletzer ergreifen kann, einschließlich der Forderung nach Schadensersatz (Artikel 43):

 

a) Wirtschaftlicher Schadensersatz:

- Die Höhe des Schadensersatzes basiert entweder auf den Gewinnen, die der Markeninhaber durch die Nutzung der Marke hätte erzielen können, oder alternativ auf den Gewinnen, die der Verletzer aus der Verletzung erzielt hat.

- Alternativ kann der Betrag angesetzt werden, den der Verletzer hätte zahlen müssen, wenn er eine Lizenz zur rechtmäßigen Nutzung der Marke erworben hätte.

 

b) Immaterieller Schadensersatz:

- Selbst wenn kein wirtschaftlicher Schaden nachgewiesen werden kann, kann eine Entschädigung für immateriellen Schaden gefordert werden.

- Dabei werden unter anderem der Bekanntheitsgrad und das Ansehen der Marke sowie die Anzahl und Art der erteilten Lizenzen berücksichtigt.

 

c) Zwangsgeld:

- Nach einer Verurteilung zum Einstellen unrechtmäßiger Handlungen kann eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Tag bis zum vollständigen Stopp der Verstöße verhängt werden.

 

Markenregistrierung in der Europäischen Union

Die Registrierung einer Marke in allen EU-Mitgliedsstaaten erfolgt über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).

- Kosten: Die Grundgebühr beträgt 850 EUR und bietet einen Schutz für 10 Jahre.

- Förderung: Derzeit gibt es Subventionen, mit denen diese Gebühren vollständig erstattet werden können, wenn die Förderung vor der Registrierung beantragt wird.

- Verlängerung: Nach Ablauf der 10 Jahre kann die Marke jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden.

 

 

Die Registrierung Ihrer Marke ist eine strategische Investition, um die Identität Ihres Unternehmens auf dem Markt zu schützen und zu stärken. Ob auf nationaler Ebene oder in der gesamten Europäischen Union – dieser Prozess ist unerlässlich, um rechtssicher zu agieren.

 

Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

 

Autor: 

 

 
icon adrian 500x500Adrián Vera Luque
Betriebswirt & Steuerberater
vera@sspartners.es
Tel: (+49) 05105 60 899 64
Tel: (+34) 951 12 00 69
Facebok LinkedIn
 
 

Gut informiert! 

Folgen Sie uns auf:

icon facebook

icon instagramicon linkedinicon xicon youtubeicon whatsapp

 

 

 

 

 

 
 
icon facebook

  whatsapp(+34)  951 12 13 06

(+34)  951 12 00 69

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Nutzen Sie Bookings zur Reservierung Ihres Erstgespräches:

termine.sspartners.es

Für alle weiteren Anliegen schreiben Sie uns auch gern eine Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch:

info@sspartners.es

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

Weiterlesen...

Freiberufler und Einzelunternehmer in Spanien

cover freiberufler

 

Weiterlesen...


partner konsulat de
partner icamalaga DEpartner aeat departner pae departner aedaf departner dsjv de

Sprache / Idioma:

 

Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
Facebook Twitter I Google+

 

Impressum  Datenschutzerklärung  Login  

Copyright: Recht Spanien ©  Eingetragene Marke Spanien 2018

ssl de2

 servereu

 

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.