Einfache Steuerprüfungen (comprobación limitada) können in Spanien innerhalb der Verjährungsfrist von 4 Jahren eingeleitet werden und beginnen entweder mit einer Aufforderung zur Stellungnahme oder direkt mit einem Steuerbescheid. In beiden Fällen ist es wichtig, fristgerecht (meistens 10 Werktage) auf die Einleitung des Verfahrens zu antworten und ggf. die entsprechenden Dokumente einzureichen.
Unsere Leistungen:
- Alle Leistungen aus einer Hand: Stellungnahme, Akteneinsicht, Verwaltungswiedersprüche, gerichtliche Verfahren gegen das Finanzamt.
- Vertretung vor dem Finanzamt während des gesamten Verfahrens, sowie ein Jahr nach Beendigung.
- Es werden die verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einbezogen.
WARUM SANDER, SANSTOS & PARTNERS S.L.P.?
- Fachübergreifendes Team aus Anwälten, Steuer- und Unternehmensberatern.
- Hohe Spezialisierung: Unsere Kanzlei betreut Privatpersonen und Unternehmen vorrangig im internationalen Steuer,- Handels- Immobilien und Verwaltungsrecht und verfügt somit über langjährige und konzentrierte Erfahrung.
- Verantwortung und Haftung: Als in der Rechtsanwaltskammer von Málaga zugelassene Anwälte (sowie unsere Kanzlei als auch unsere Partner), machen wir uns für unsere Leistungen verantwortlich und haften hierfür.
- Zugelassene Steuerberater beim spanischen Finanzamt (colaboradores): Als zugelassene Steuerberater reichen wir alle Steuererklärungen über unsere Kanzlei in Ihrem Namen und übernehmen somit Haftung (In vielen Fällen werden Erklärungen in Spanien von vermeintlichen Gesotrías leider mit der elektronischen Unterschrift der Mandanten eingereicht, womit Sie haften, als ob sie die Erklärung selbst eingereicht hätten).
- Kopien alle Steuererklärungen, Zahlungen und Schriftstücke: Für uns ist es selbstverständlich Ihnen immer eine Kopie der in Ihrem Namen eingereichten Steuererklärungen, Zahlungen oder Schriftstücke zu übersenden.