Home Office: Arbeitnehmer in Spanien
Ursprünglich in den Bereichen Software und Telekommunikation entstanden, findet Telearbeit mittlerweile branchenübergreifend statt. Für viele Arbeitnehmer entsteht somit die Möglichkeit einen früher unerreichbaren Traum zu erfüllen: Arbeiten in Deutschland, leben in Spanien.
Bieten Sie Ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit völlig legal von Spanien aus zu arbeiten, ohne dabei auf eine Arbeitnehmerbeziehung zu verzichten oder die korrekte Abführung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben zu vernachlässigen.
Nach einer ersten Anmeldung bei den spanischen Behörden (ohne hierbei eine Niederlassung zu begründen), agieren wir als Ihr Vertreter in Spanien und kümmern uns um die Abführung der Sozialabgaben, Gehaltszettel, Lohnbuchhaltung und Rückstellungen.
1. Anmeldung des Unternehmens bei den spanischen Behörden
- Erstellung einer notariellen Vollmacht die von der Geschäftsführung der Gesellschaft (Arbeitgeber) vor einem lokalen Notar unterzeichnet werden kann. Abwicklung der Beauftragung der vereidigten Übersetzung der Vollmacht. Unsere Kanzlei agiert durch die notarielle Bevollmächtigung als Ihr Unternehmensvertreter in Spanien.
- Beantragung und Erhalt der spanischen Steuernummer des zeichnenden Geschäftsführers.
- Beantragung der spanischen Steuernummer (CIF) der Gesellschaft, ohne dass hierbei eine Niederlassung in Spanien gegründet wird sowie Anmeldung des Unternehmens bei der spanischen Sozialversicherung und Beantragung der entsprechenden Sozialversicherungsnummer (CCC).
- Erhalt der elektronischen Unterschrift des Unternehmens.
- Benennung unserer Kanzlei als Verwalter und Vertreter des Arbeitgebers vor der spanischen Sozialversicherung und dem spanischen Arbeitsministerium.
- Ausarbeitung des zweisprachigen Zusatzes zum Arbeitsvertrages (deutsch- spanisch) mit Vereinbarung zur Arbeitserfüllung vom Wohnsitz des Arbeitnehmers (Home Office).
- Anmeldung des Arbeitnehmers bei der spanischen Sozialversicherung und Registrierung des Arbeitsvertrages bei dem spanischen Arbeitsministerium.
2. Arbeitnehmerverwaltung und Vertretung vor den Behörden.
- Empfang sämtlicher Korrespondenz der spanischen Behörden durch unsere Kanzlei und Vertretung vor Sozialversicherung und Finanzamt.
- Monatliche Gehaltsabrechnung und Zahlung der Sozialversicherungsabgaben und monatliche Übermittlung der Gehaltszettel an Unternehmen und Arbeitnehmer.
- Vierteljährige Abgabe der Steuererklärungen (Modelo 111) zur Abführung der Lohnsteuer der Arbeitnehmer und Einzahlung bei dem spanischen Finanzamt..
- Übermittlung von Krankmeldungen an die spanische Sozialversicherung und ggf. Möglichkeit des direkten Kontaktes mit dem Arbeitnehmer.
- Möglichkeit des direkten Kontaktes mit dem Arbeitnehmer.
- Zusätzliche Leistungen:
A) Zahlung über Treuhandkonto: In Spanien können Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zurzeit lediglich über ein spanisches Konto beglichen werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht über ein entsprechendes Konto in Spanien, übernehmen wir die Zahlung über unser Anderkonto und übersenden Ihnen monatlich die entsprechende Abrechnung zur Einzahlung per SEPA-Überweisung. Aufwandspauschale von 5 Euro pro Zahlung.
B) Reisekosten- und Spesenabrechnung: Erstatten Sie dem Arbeitnehmer Auslagen von Reisekosten und Verpflegung, werden diese bei Überschreitung der spanischen Freigrenzen grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Aufwandspauschale für Abrechnung von 10 Euro. Fragen Sie nach unserem Dossier mit weiteren Details zum Thema
Elektronische Verwaltung
Als Anwälte und Steuerberater, können Steuerklärungen im Namen der Gesellschaft einreichen und über die elektronische Unterschrift der Gesellschaft zum Erhalt sämtlicher Mitteilungen bevollmächtigt werden.