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Berechnung Ihrer Einkommensteuer
 Erstellen Sie selbst eine erste Simulation Ihrer Einkommensteuer

Im Folgenden finden Sie unseren Rechner zur Einkommensteuer in Spanien. Es ist zu beachten, dass dieser lediglich für Einkommen, die in den progressiven Teil der Einkommensteuer gehen, geeignet ist (keine Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne).

Im Ergebnis finden Sie die Steuer, den mittleren Steuersatz und den Grenzsteuersatz. Informationen zur Anwendung und Interpretierung dieser Zahlen und Begriffe finden Sie in unserem Artikel: "Einkommensteuer Spanien: mittlerer-, Grenz-, und Spitzensteuersatz."

 

Zur Berechnung geben Sie bitte die folgenden Daten ein:

 

 

Die bereitgestellte Berechnung dient lediglich zur allgemeinen Information und kann die steuerliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Auch wenn die Steuersätze und weitere Daten selbstverständlich jährlich aktualisiert werden, übernimmt unsere Kanzlei keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen oder Berechnungen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Berechnung unentgeltlich genutzt wird.

 

Individuelle Planung und Beratung
 Analyse, Planung und Beratung. 

Um eine begründetet Entscheidung in Bezug auf die Wahl Ihres Wohnsitzes treffen zu können, empfehlen wir für alle nicht eindeutigen Fälle ein Erstgespräch. Sie können hier je nach erste Einschätzung eines der folgenden Gespräch wählen, wobei diese persönlich in Málaga, telefonisch oder per TEAMS geführt werden können. Informationen zu allen angebotenen Erstgesprächen finden Sie im Abschnitt "Erstgespräch" oder auf http://termine.sspartners.es

C1) Steuerberatung - Resident in Spanien (NICHT KOMPLEX: Einkommen unter 100.000€, OHNE Quellsteuer, Einnahmen, Unternehmen oder Gesellschaftsbeteiligungen außerhalb Spaniens oder Vermögen unter 500.000€)

C2) Steuerberatung - Residentin Spanien (KOMPLEX: Einkommen über 100.000€, Quellsteuer, Einnahmen, Unternehmen oder Gesellschaftsbeteiligungen außerhalb Spaniens oder Vermögen über 500.000€)

C3) Steuer- und Rechtsberatung (KOMPLEX mit Rechtsanwalt und Steuerberater Christoph Sander)

C4) Steuerberatung - Nicht-Resident (Immobilien in Spanien)

E) Auswandern(keine Steuerberatung) 

 


Steuern für Privatpersonen
 Analyse, Planung und Beratung. 

Wir vertreten Sie vor dem spanischen Finanzamt und reichen alle staatlichen Steuererklärungen für Sie ein. Als Kunden haben Sie die durchgehende Beratung durch unser fachübergreifendes Team aus Anwälten, Steuer- und Unternehmensberatern inbegriffen.

Genaue Informationen zu unseren Dientleistungen finden Sie im Abschnitt Steuern oder direkt in den folgenden Dienstleistungsverträgen:

 

 

Steuern für Privatpersonen

 __________________________________________

Einkommensteuer Modelo 100

  Gehalt und Rente bis 20.000€

  Gehalt und Rente bis 50.000€

  Kapitalerträge, Veräusserungen usw.

Vermögen im Ausland Modelo 720

  Bis zu 5 Immobilien, Konten oder Fonds

  Aktien, Lebensversicherungen usw. 

Vermögensteuererklärung Modelo 714

Nicht-Residente Modelo 210 

  Mieteinnahmen und Selbstnutzung

  Veräusserung von Immobilien

  Lohnsteuerausgleich

Beckham Law Modelo 149 - Steuern Modelo 151
  
Steuerliche An- Abmeldung Modelo 030  
  
Steuervertretung ohne weitere Leistungen
 
 
Einen Überblick über alle Dienstleistungen unserer Kanzlei finden Sie im Dienstleistungskatalog.
 
 
 


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