Arbeitslosengeld in Spanien

  • Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 11. Juni 2024 06:49

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Um in Spanien ein Recht auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie grundsätzlich Ihren Wohnsitz in Spanien haben, rechtlich arbeitslos sein und mindestens 360 Tage innerhalb der letzten 6 Jahre gearbeitet haben. Hierbei ist zu beachten, dass Sie die Arbeitslosigkeit nicht selbst zu verschulden haben. Kündigen Sie selbst, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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Angestellt arbeiten in Spanien

  • Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 12. November 2024 08:36

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In Spanien gibt es zwei verschiedene Formen zu arbeiten. Zum einen als abhängig beschäftigt(por cuenta ajena) und zum anderen als selbstständig(por cuenta propia bzw. autónomo). Für Deutsche, wie auch für alle anderen EU-Bürger, gelten die gleichen Bedingungen wie für Spanier, womit folglich die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen. 

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Verhalten bei Kündigung in Spanien

  • Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 12. November 2024 08:36

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Früher oder später im Laufe des Berufslebens passiert es jedem einmal: Sie erhalten eine Kündigung. Um in diesem kritischen Moment, im Bezug auf ausstehendes Gehalt und Entschädigungszahlungen alles richtig zu machen, ist es ratsam die folgenden Anmerkungen zu befolgen. 

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Kündigungsbetrug: befristete Arbeitsverträge

  • Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 12. November 2024 08:37

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Obwohl befristete Arbeitsverträge in Spanien nur in bestimmten und begründeten Situationen zulässig sind,  ist der überwiegende Teil der abhängig beschäftigten Arbeitsverhältnisse in befristeten Arbeitsverträgen, die so genannten “contratos temporales” begründet, welche im Fall des Rechtsmissbrauchs zu unbefristeten Festeinstellungen werden. 

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