Angestellt arbeiten in Spanien

  • Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 19. November 2024 14:41
  • Geschrieben von Christoph Sander
  • Zugriffe: 9439

cover trabajar DE

 

In Spanien gibt es zwei verschiedene Formen zu arbeiten. Zum einen als abhängig beschäftigt(por cuenta ajena) und zum anderen als selbstständig(por cuenta propia bzw. autónomo). Für Deutsche, wie auch für alle anderen EU-Bürger, gelten die gleichen Bedingungen wie für Spanier, womit folglich die gleichen Voraussetzungen erfüllt werden müssen. 

Im Allgemeinen können Sie Ihre Beschäftigung zu jedem Zeitpunkt beginnen. Um Probleme beim Beginn Ihres Beschäftigungsverhältnisses zu vermeiden, empfiehlt es sich jedoch die folgenden Verwaltungsakte bereits im Vorfeld zu erledigen:

1. Beantragung der N.I.E. Die N.I.E ist die spanische Ausländeridentifizierungsnummer, ähnelt der spanischen Personalausweisnummer und wird für so gut wie alle Verwaltungsangelegenheiten benötigt. Im folgenden Beitrag finden Sie detaillierte Informationen zur Beantragung Ihrer N.I.E: -zum Artikel-

2. Einschreibung in das spanische Einwohnermelderegister: -zum Artikel-

3. Beantragung der spanischen Sozialversicherungsnummer. Die Zuteilung der spanischen Sozialversicherungsnummer können Sie persönlich bei der Dirección Provincial de la Tesorería General Ihres Wohnortes beantragen. Sollten Sie über die elektronische Unterschrift verfügen (firma electrónica), können Sie diesen Verwaltungsakt auch bequem von zu Hause aus über die Internetseite der Sozialversicherung erledigen: -Link-

4. Sobald Sie Ihre Arbeit aufnehmen, meldet Sie der Arbeitgeber durch die Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer bei der Sozialversicherung an. Ab diesem Moment haben Sie einen Anspruch auf die gleichen Sozialversicherungsleistungen wie jeder andere abhängig Beschäftigte. Um z. B. von der ärztlichen und medizinischen Versorgung gebrauch zu machen, empfiehlt es sich im Vorfeld die spanische Sozialversicherungskarte zu beantragen.

 

Wissenswert:

Mit der elektronischen Unterschrift können Sie bereits eine Vielzahl von Verwaltungsakten mit der Sozialversicherung, dem Arbeitsamt oder dem Finanzamt,  bequem von zu Hause aus tätigen. Im Bezug auf den Arbeitsantritt können Sie z. B einen Bericht über Ihr Arbeitsleben herunterladen, aus welchem hervorgeht, ob der Arbeitgeber Sie auch ordnungsgemäß in der Sozialversicherung angemeldet hat oder ob Ihr Beschäftigungsverhältnis als “Schwarzarbeit” einzustufen ist. -Link Vida Laboral-

 

Von Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation und vertreten Sie sowohl vor der spanischen Verwaltung, vor Ihrem Arbeitgeber als auch vor den spanischen Gerichten. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

 

Autor: 

icon sander 500 2Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
sander@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
Facebok LinkedIn Amazon
 
 

Gut informiert! 

Folgen Sie uns auf:

icon facebook

icon instagramicon linkedinicon xicon youtubeicon whatsappicon google

 

 

 

 

 

 

  whatsapp(+34)  951 12 13 06

(+34)  951 12 00 69

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Nutzen Sie Bookings zur Reservierung Ihres Erstgespräches:

termine.sspartners.es

Für alle weiteren Anliegen schreiben Sie uns auch gern eine Mail oder kontaktieren Sie uns telefonisch:

info@sspartners.es

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 de

Weiterlesen...

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

Weiterlesen...


listaconsulado02 de
aeat dedsj02 de    pae02 de  buch01 de

Sprache / Idioma:

 

Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
Facebook Twitter I Google+

 

Impressum  Datenschutzerklärung  Login  

Copyright: Recht Spanien ©  Eingetragene Marke Spanien 2018

ssl de2

 servereu

 

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.