Internationale Steuerfestsetzung

  • Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. Dezember 2024 08:10
  • Geschrieben von Lisa Wörfel

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Die internationale Steuerfestsetzung bezieht sich auf die Maßnahmen und Verfahren, die von Staaten ergriffen werden, um die Besteuerung internationaler Transaktionen zu regeln und Steuergerechtigkeit zu gewährleisten. In Spanien, wie auch in anderen Ländern, basiert die Festsetzung auf internationalen Abkommen, EU-Richtlinien und nationalen Gesetzen.

 

1. Richtlinien innerhalb der EU:

Spanien ist als EU-Mitglied an mehrere harmonisierte Richtlinien gebunden, die die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten fördern.

Die bedeutesten Regelungen in der Praxis sind unter anderem:

Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD):
Diese Richtlinie enthält Maßnahmen wie Zinsschranken, CFC-Regeln (Controlled Foreign Corporation) und die Exit Tax. Sie stellt sicher, dass Gewinne nicht unzulässig in Niedrigsteuerländer verlagert werden.

Directive on Administrative Cooperation (DAC):
Die DAC-Richtlinie regelt den Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden. Besonders relevant ist DAC6, das Steuerberater und Unternehmen verpflichtet, potenziell aggressive Steuergestaltungen zu melden.

Anwendung:

Ein spanisches Unternehmen, das eine Tochtergesellschaft in einem anderen EU-Land hat, hat sicherzustellen, dass alle Transaktionen marktgerecht bzw. fremdüblich (arm’s length principle) erfolgen. Dokumentationspflichten helfen den Behörden, unzulässige Gewinnverlagerungen zu erkennen.

 

2. Internationale Standards außerhalb der EU

Auch außerhalb der EU orientiert sich Spanien an internationalen Abkommen und Standards, um eine faire Besteuerung zu gewährleisten.

Wichtige internationale Regelungen:

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):
Spanien hat Abkommen mit über 90 Ländern, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Diese regeln, welches Land Steuern auf bestimmte Einkünfte erheben darf.

OECD-BEPS-Initiative:
Die BEPS-Maßnahmen (Base Erosion and Profit Shifting) zielen darauf ab, Steuervermeidung durch Gewinnverlagerung zu verhindern. Spanien hat alle 15 Maßnahmen umgesetzt, darunter den Common Reporting Standard (CRS), der den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ermöglicht.

Anwendung:

Spanien erhält jährlich Finanzdaten über in Spanien steuerpflichtige Personen von mehr als 100 Ländern, darunter Angaben zu Einkünften, Bankkonten, Zinsen und Dividenden.

 3. Nationale Umsetzung in Spanien

Die EU-Richtlinien und internationalen Standards finden sich bereits immer mehr im nationalem Recht wieder. Insbesondere das Gesetz zur Bekämpfung von Steuerbetrug (Ley de Medidas de Prevención y Lucha contra el Fraude Fiscal) enthält Regelungen, die internationale Standards zur Steuervermeidung umsetzen, z. B. Maßnahmen zur Bekämpfung hybrider Gestaltungen und Vorschriften zur Meldepflicht internationaler Steuerstrukturen.

Anwendung:

Spanien verlangt, dass Steuerpflichtige alle ausländischen Finanzkonten, Immobilien und Investitionen im Wert von mehr als 50.000 € jährlich über das Modelo Modelo 720 zu melden. Diese Meldepflicht hat das Ziel, Steuerflucht zu verhindern und die Transparenz zu erhöhen.

  

4. Praktisches Beispiel zur internationalen Steuerfestsetzung

Das folgende praktische Beispiel der Funkionsweise der internationalen Steuerfestsetzung soll zur Veranschaulichung dienen:

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger besitzt eine Wohnung in Deutschland, die er vermietet. Er hat zudem ein Bankkonto in der Schweiz und ein weiteres Konto in Luxemburg.

Anwendung der Regelungen:

  1. Meldepflicht:
    Der Steuerpflichtige hat seine ausländischen Vermögenswerte (Immobilie, Bankkonten) im Modelo 720 zu deklarieren.

  2. Doppelbesteuerungsabkommen:
    Die Mieteinnahmen aus Deutschland werden gemäß dem DBA zwischen Spanien und Deutschland behandelt. Deutschland hat das Quellsteuer-Besteuerungsrecht auf die Einkünfte. Aufgrund des Wohnsitzes in Spanien hat Spanien diese Einkünfte jedoch auch bei der Berechnung des weltweiten Einkommens zu berücksichtigen. Die Doppelbesteuerung wird gemäß DBA durch Anrechnung der in Deutschland gezahlten Steuer bewirkt.

  3. Automatischer Informationsaustausch:
    Die Bankkonten in der Schweiz und Luxemburg werden durch den CRS an die spanischen Behörden gemeldet. So stellt Spanien sicher, dass die Zinserträge auf diesen Konten korrekt versteuert werden.

  4. Überwachung:
    Die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) prüft, ob die Angaben im Modell 720 mit den von den ausländischen Banken gemeldeten Daten übereinstimmen. Im Falle von Unregelmäßigkeiten drohen hohe Bußgelder.

 

 

Fazit

Spanien setzt internationale Steuerregelungen durch eine Kombination aus nationalem Recht und der Umsetzung von EU- und OECD-Standards um. Die Verfahrensweisen beinhalten detaillierte Meldepflichten und strenge Kontrollen zur Bekämpfung von Steuervermeidung. Innerhalb der EU gibt es eine einheitlichere Steuerpolitik und stärkere Kooperation im Vergleich zu Drittstaaten.

 

Autor:  

icon lisa 500px 01Lisa Wörfel
spanische Steuerberaterin
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