Anschaffung und Nutzung eines PKW über eine spanische SL – steuerliche Gestaltung und geldwerter Vorteil

  • Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 28. Oktober 2025 09:51
  • Geschrieben von Rike Füllgraf

cover Anschaffung PKW 2

 

Die Anschaffung eines Fahrzeugs über eine spanische Sociedad Limitada (SL) ist ein häufiges Thema für Unternehmer, insbesondere für die Gesellschafter-Geschäftsführer. In Spanien bestehen dabei sowohl steuerliche Vorteile als auch bestimmte Verpflichtungen. Der richtige Weg hängt maßgeblich davon ab, wie das Fahrzeug genutzt wird und ob es sich um eine Neuanschaffung oder um ein bereits im Privatvermögen des Gesellschafters befindliches Fahrzeug handelt. 

 

1. Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs aus dem Privatvermögen des Gesellschafters 

Ist das Fahrzeug bereits im Besitz des Gesellschafters gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, den bereits vorhandenen PKW in die Gesellschaft zu überführen: Einlage oder Verkauf an die SL. 

In der Praxis wird fast immer der Verkauf gewählt, da eine Einlage in das Gesellschaftsvermögen eine Kapitalerhöhung erfordert, die notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden muss. Dies verursacht zusätzliche Notarkosten und erhöht den administrativen Aufwand. 

Erwirbt die SL den PKW von einer Privatperson (z.B. von dem Gesellschafter), fällt keine Umsatzsteuer an. Allerdings ist zu beachten, dass der Kauf der ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) unterliegt. Diese Steuer ist von der Gesellschaft abzuführen und liegt in den meisten Regionen zwischen 6 und 7 %. Die ITP ist nicht abzugsfähig, sondern wird Teil der Anschaffungskosten und somit über die Abschreibungsdauer verteilt. 

Wird das Fahrzeug hingegen von einem Unternehmer oder Händler gekauft, fällt IVA (21 %) an. In diesem Fall sind 50 % der Umsatzsteuer sofort abziehbar. Die übrigen 50 % werden zu den Anschaffungskosten addiert und ebenfalls über sechs Jahre abgeschrieben. 

  

2. Zuordnung zum Betriebsvermögen und steuerliche Behandlung der Nutzung

Wird das Fahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt, ist es vollständig dem Vermögen der Gesellschaft zuzuordnen. Die Anschaffungskosten stellen dabei keinen sofort abzugsfähigen Aufwand dar, sondern werden - wie bereits erläutert - über die gesetzliche Nutzungsdauer von sechs Jahren planmäßig abgeschrieben.

Durch die Zuordnung des Fahrzeugs zum betrieblichen Anlagevermögen können sämtliche laufenden Aufwendungen, wie beispielsweise Treibstoff, Wartung, Versicherung, Kfz-Steuer oder Reparaturen, als Betriebsausgaben („gastos deducibles“) steuerlich berücksichtigt werden.

Allerdings akzeptiert die spanische Steuerverwaltung („Agencia Tributaria“) eine 100 % betriebliche Nutzung nur dann, wenn diese auch entsprechend nachgewiesen oder plausibel belegt werden kann. Fehlen diese Nachweise, beispielsweise ein Fahrtenbuch oder andere Dokumentationen zur tatsächlichen Nutzung, geht die Behörde in der Regel von einer gemischten Nutzung aus. In solchen Fällen unterstellt die Agencia Tributaria typischerweise einen betrieblichen Nutzungsanteil von 50 %.

 

 

 
 

3. Private Nutzung und geldwerter Vorteil

Für die private Nutzung des Fahrzeugs durch den Gesellschafter entsteht ein geldwerter Vorteil, der als Teil des Gehalts zu versteuern ist. Dieser Sachbezug wird in der Gehaltsabrechnung erfasst und unterliegt der spanischen Lohn- und Einkommensteuer (IRPF).

Der geldwerte Vorteil wird auf Basis von 20 % der Anschaffungskosten berechnet, angewendet auf den 50%igen privaten Anteil. Zusätzlich werden 50 % der laufenden Fahrzeugkosten als weiterer geldwerter Vorteil berücksichtigt.

 

Beispiel

Die SL kauft den gebrauchten PKW des Gesellschafters für 24.000€. Die jährlichen laufenden Kosten betragen 5.000 €.

 

Steuerliche Auswirkung bei der SL

Die Anschaffungskosten von 24.000 € werden über sechs Jahre abgeschrieben, also 4.000 € pro Jahr. Zusammen mit den laufenden Kosten ergibt sich ein jährlicher Gesamtaufwand von 9.000 €.

Da dieser Aufwand den steuerpflichtigen Gewinn der SL mindert, ergibt sich je nach Körperschaftsteuersatz folgende Steuerersparnis:

-          Bei 15 % Körperschaftsteuer (in den ersten zwei Jahren):
9.000 € × 15 % = 1.350 € Steuerersparnis

-          Bei 23 % Körperschaftsteuer:
9.000 € × 23 % = 2.070 € Steuerersparnis

 

Steuerliche Auswirkung beim Gesellschafter

24.000 € x 50% x 20% = 2.400 €

5.000 € x 50% = 2.500 €

Gesamter Geldwerter Vorteil: 2.500 € + 2.400 € = 4.900 €

Hat der Gesellschafter einen persönlichen Steuersatz von mindestens 28% ist die Steuerlast i.H.v. 1.372 € (4.900 x 28%) höher, als die Steuerersparnis bei der SL, wenn diese einen Körperschaftssteuersatz von 15% hat. Beträgt der Steuersatz der SL 23 %, zahlt der Gesellschafter mehr Steuern als die SL bei Überschreitung eines persönlichen Steuersatzes von i.H.v. 42%.

 

4. Wirtschaftliche Bewertung und Empfehlung

Abschließend ist zu betonen, dass das steuerliche Ergebnis immer von den konkreten Werten, also den tatsächlichen Anschaffungskosten, laufenden Aufwendungen und den individuellen Steuersätzen, abhängt. Eine pauschale Aussage zur Vorteilhaftigkeit ist daher nicht möglich und sollte stets im Einzelfall geprüft werden.

Grundsätzlich ist der Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs vom Gesellschafter durch die SL meist weniger sinnvoll, da sich die steuerlichen Vorteile in der Regel in engen Grenzen halten und die private Nutzung häufig zu einer zusätzlichen Steuerbelastung auf Ebene des Gesellschafters führt.

Deutlich interessanter ist dagegen die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs direkt durch die SL, da die Gesellschaft in diesem Fall selbst investiert und die Aufwendungen vollständig im Unternehmensbereich verbleiben. Dadurch wird vermieden, dass der Gesellschafter zunächst eine Gehaltsauszahlung aus der Gesellschaft erhält, um den Fahrzeugkauf privat zu finanzieren. Eine Gehaltsauszahlung unterliegt der vollen Besteuerung die, abhängig von der Höhe, bis zum Spitzensteuersatz reichen kann. Hinzu kommen noch die Sozialversicherungsbeiträge des Gesellschafters, sodass die Gesamtbelastung der SL für das ausgezahlte Gehalt häufig über 50 % liegt.

Das bedeutet: Um beispielsweise ein Fahrzeug im Wert von 50.000 € privat erwerben zu können, müsste die Gesellschaft dem Gesellschafter rund 100.000 € brutto auszahlen. Wird das Fahrzeug hingegen direkt von der SL angeschafft, erfolgt die Investition aus unversteuertem Unternehmensgewinn.

 

Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

 

Autor:

icon rike 500px 01Rike Füllgraf
spanische Steuerberaterin
Diplom-Finanzwirtin

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