Steuergrundlagen: “Residentes”
- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 14. August 2024 08:05
- Geschrieben von Christoph Sander
In Spanien wohnhafte deutsche “Residentes” werden in Steuerangelegenheiten den Spaniern gleichgestellt, da es in Steuerangelegenheiten grundsätzlich nicht auf die Nationalität sondern auf den Wohnsitz ankommt. Haben Sie Ihren Wohnsitz also in Spanien, gelten für Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie für alle anderen Einheimischen auch.
Um festzustellen, ob Sie durch Ihren Aufenthalt in Spanien als wohnhaft "Residente" oder als nicht wohnhaft "No-Residente" gelten, lesen Sie bitte den Artikel: "Unterschiede: Wohnsitz, N.I.E, Residencia".
In Spanien werden Steuern grundsätzlich sowohl vom Staat, von den Comunidades Autónomas als auch von den Gemeinden erhoben. Ohne an dieser Stelle weiter ins Detail einzugehen, lassen sich die wichtigsten Steuern wie folgt zusammenfassen:
- Staatliche Steuern: Der Staat hat zur Zeit Kompetenzen in den folgenden Steuern: Einkommensteuer (IRPF) und Unternehmenssteuer (IS).
- Autonome Steuern: Die verschiedenen Comuniades Autónomas verwalten zur Zeit die folgenden Steuern: Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio), Erb- und Schenkungssteuer (ISyD) sowie die Erwerbssteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales).
- Gemeindesteuern: Die Gemeinden (Ayuntamientos) haben Kompetenzen in Bezug auf die Immobiliensteuer (IBI), die Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas) sowie die Kfz- Steuer (Impuesto sobre Vehículos de Tracción Mecánica).
Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Steuern finden Sie auf der Internetseite des Finanzamtes.
Autor:
Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
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Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
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