Print on Demand ist insbesondere für Designer und Online-Unternehmer ein beliebtes Geschäftsmodell. Produkte werden dabei nicht vorproduziert und gelagert, sondern grundsätzlich erst dann hergestellt, wenn eine Bestellung eingeht.
Was einfach klingt, kann bei der steuerlichen Einordnung jedoch Fragen aufwerfen. Denn Print on Demand ist nicht gleich Print on Demand.
Je nachdem, wie das Geschäftsmodell aufgebaut ist, kann die Rolle des Unternehmers eine völlig andere sein.
Was bedeutet Print on Demand?
„Print on Demand“ – kurz POD – bedeutet „Druck auf Nachfrage“.
Statt beispielsweise T-Shirts mit einem bestimmten Motiv vorproduzieren und lagern zu müssen, wird das Produkt erst hergestellt, nachdem ein Kunde es bestellt hat.
Der Unternehmer kann sich dadurch beispielsweise auf die Erstellung seiner Designs konzentrieren, ohne selbst eine eigene Produktion oder ein Warenlager unterhalten zu müssen.
Wichtig ist jedoch: Print on Demand beschreibt zunächst nur die Art und Weise, wie bzw. wann ein Produkt hergestellt wird. Daraus lässt sich noch nicht ableiten, wer das Produkt tatsächlich an den Endkunden verkauft.
Und genau diese Unterscheidung ist für die steuerliche Einordnung wichtig.
Nicht jedes Print-on-Demand-Modell funktioniert gleich
Hinter dem Begriff Print on Demand können unterschiedliche Geschäftsmodelle stehen.
Ein Unternehmer kann beispielsweise einen eigenen Online-Shop betreiben, die Produkte im eigenen Namen an seine Kunden verkaufen und lediglich einen externen POD-Anbieter mit Produktion und Versand beauftragen. In diesem Fall bleibt der Unternehmer selbst Verkäufer gegenüber dem Endkunden.
Bei einem Plattformmodell können die Rollen dagegen anders verteilt sein. Der Unternehmer stellt beispielsweise sein Design zur Verfügung, während die Plattform die physischen Produkte herstellt und verkauft.
Obwohl in beiden Fällen von Print on Demand gesprochen wird, können dahinter somit unterschiedliche wirtschaftliche Tätigkeiten stehen.
Entscheidend ist insbesondere:
- Wer verkauft das Produkt an den Endkunden?
- Wer produziert und versendet die Ware?
- Wer legt Preise und Verkaufsbedingungen fest?
- Welche Leistung erbringt der Unternehmer selbst?
- Wofür erhält er seine Vergütung?
Amazon Merch on Demand als Beispiel
Ein bekanntes Print-on-Demand-Modell ist Amazon Merch on Demand.
Der Teilnehmer erstellt beispielsweise Designs und stellt diese Amazon im Rahmen des Programms zur Verfügung. Er muss die physischen Produkte weder selbst einkaufen noch vorproduzieren oder lagern.
Die vertragliche Rollenverteilung ist hierbei besonders interessant: Amazon bezeichnet sich in seiner Servicevereinbarung ausdrücklich als „Seller of Record“, also als verantwortlichen Verkäufer der Produkte. Amazon bestimmt unter anderem Preise, Verfügbarkeit, Vertriebskanäle und Verkaufsbedingungen und übernimmt die Zahlungsabwicklung, Erstattungen sowie den Kundenservice.
Der Teilnehmer erhält dagegen für entsprechende Verkäufe eine Lizenzgebühr (Royalty).
Damit unterscheidet sich Amazon Merch on Demand deutlich von einem klassischen Onlinehandel, bei dem der Unternehmer Waren einkauft oder produziert und anschließend selbst an Endkunden verkauft.
Dass ein physisches Produkt mit dem eigenen Design verkauft wird, bedeutet also nicht automatisch, dass der Designer selbst dieses Produkt an den Endkunden verkauft.
Autónomo ja – aber auch Einzelhandel?
Hier ist eine wichtige Unterscheidung zu treffen: Die Frage, ob eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, ist nicht gleichbedeutend mit der Frage, ob Einzelhandel vorliegt.
Wer ein POD-Business dauerhaft und selbständig von Spanien aus betreibt, übt grundsätzlich eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit aus. Anschließend muss jedoch geklärt werden, welche Art von Tätigkeit tatsächlich vorliegt.
Gerade bei Amazon Merch on Demand sollte deshalb nicht allein aufgrund des Verkaufs physischer Produkte von einer klassischen Einzelhandelstätigkeit des Designers ausgegangen werden. Die Servicevereinbarung sieht vielmehr ausdrücklich vor, dass Amazon der verantwortliche Verkäufer der Produkte ist und dem Teilnehmer Lizenzgebühren zahlt.
Diese Abgrenzung ist in Spanien relevant, da beim klassischen Einzelhandel mit Waren zusätzliche steuerliche und administrative Besonderheiten hinzukommen können – beispielsweise der Recargo de Equivalencia sowie produktbezogene Anforderungen.
Die tatsächliche Ausgestaltung des Geschäftsmodells sollte daher bereits bei der Anmeldung der Tätigkeit berücksichtigt werden.
Fazit: Das Geschäftsmodell entscheidet
Print on Demand beschreibt zunächst ein Produktionsmodell – noch keine bestimmte steuerliche Tätigkeit.
Ein Unternehmer mit eigenem Online-Shop und externem POD-Dienstleister kann daher anders einzuordnen sein als ein Designer, der über Amazon Merch on Demand Lizenzgebühren erhält.
Für die steuerliche Einordnung sollte deshalb nicht allein darauf geschaut werden, dass am Ende ein physisches Produkt verkauft wird. Entscheidend ist vielmehr:
Welche Leistung erbringt der Unternehmer selbst, wer verkauft an den Endkunden und wofür erhält der Unternehmer seine Vergütung?
Erst anhand des konkreten Geschäftsmodells lässt sich die Tätigkeit zutreffend einordnen.
Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
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Autor:
Lisa Wörfel
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