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Um in Spanien ein Recht auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie grundsätzlich Ihren Wohnsitz in Spanien haben, rechtlich arbeitslos sein und mindestens 360 Tage innerhalb der letzten 6 Jahre gearbeitet haben. Hierbei ist zu beachten, dass Sie die Arbeitslosigkeit nicht selbst zu verschulden haben. Kündigen Sie selbst, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

 
Dauer des Arbeitslosengeldes:

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes hängt davon ab, wie lange Sie in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Damit überhaupt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, müssen Sie innerhalb der letzten 6 Jahre mindestens 360 Tage gearbeitet haben. Aus der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie lange Ihnen Arbeitslosengeld zusteht. Nehmen Sie innerhlab der Bezugsdauer ein neues Arbeitsverhältnis auf, bleibt Ihnen der Restanspruch für spätere Fälle erhalten. Auch im Fall von Teilzeitverträgen gilt jeder Arbeitstag als voller Einzahlungstag.

 
0 bis 359 Tage   kein Anspruch auf Arbeitslosengeld
360 bis 539    120 Tage Arbeitslosengeld
540 bis 719   180 Tage Arbeitslosengeld
720 bis 899   240 Tage Arbeitslosengeld
900 bis 1.079   300 Tage Arbeitslosengeld
1.080 bis 1.259   360 Tage Arbeitslosengeld
1.260 bis 1.439   420 Tage Arbeitslosengeld
1.440 bis 1.619   480 Tage Arbeitslosengeld
1.620 bis 1.799   540 Tage Arbeitslosengeld
1.800 bis 1.979   600 Tage Arbeitslosengeld
1.980 bis 2.159   660 Tage Arbeitslosengeld
Ab 2.160 Tagen  

720 Tage Arbeitslosengeld

 

Höhe des Arbeitslosengeldes:

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von Ihrem durchschnittlichen monatlichen Einkommen der letzten 180 Arbeitstage ab. Hierbei ist zu beachten, dass diese nicht bereits für eine frühere Leistung berücksichtigt wurden und das Überstunden nicht in die Rechnung einbezogen werden.

In den ersten 180 Tagen erhalten Sie grundsätzlich 70% Ihres durchschnittlichen monatlichen Einkommens. Danach reduziert sich die Leistung auf 50% Ihres Einkommens. Hierbei ist zu beachten, dass sowie die Minimal- als auch die Maximalbezüge vom Mindestlohn und von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder abhängen. Sie erhalten also in keinem Fall weniger als den Minimalbezug oder mehr als den Maximalbezug. Weitere Infromationen finden Sie unter folgendem Link: www.sepe.es

 

Minimale Arbeitslosengeldbezugshöhe    Maximale Arbeitslosengeldbezugshöhe 

Ohne Kinder

Ab einem Kind

497,01€

664,75€

 

Ohne Kinder

Mit einem Kind

Ab zwei Kindern

1.087,20€

1.242,52€

1.397,84€

 

Schritte zur Beantragung des Arbeitslosengeldes:

In Spanien ist ein Teil der Kompetenzen im Bereich der Arbeitslosenverwaltung an die Autonomen Regionen (Comunidades Autónomas) abgegeben worden, womit diese grundsätzlich für die Verwaltung des Arbeitslosenstatus zuständig sind, die Bewilligung und Auszahlung aber weiterhin auf staatlicher Ebene stattfindet. Folglich müssen also bei beiden Behörden Anträge gestellt werden:

  1. Eintragung als Arbeitsuchender in das Register des Arbeitsamtes der Autonomen Region (Comunidad Autónoma) Ihres Wohnortes.
  2. Sobald Sie als Arbeitssuchender im Register Ihrer Comunidad eingetragen sind, kann das Arbeitslosengeld bei den Dienststellen der Staatlichen Arbeitsagentur beantragt werden (Servicio Público de Empelo Estatal - SEPE).  Um das volle Arbeitslosengeld zu erhalten, muss der Antrag spätestens 15 Tage nach Beendigung eingereicht werden.

Prüfen Sie ob und auf wie viel Arbeitslosengeld Sie Anspruch haben: Link zm Arbeitslosengeldrechner

 

 
Deutsches Arbeitslosengeld in Spanien weiter beziehen: 

Nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 können Arbeitslose, die in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und in Spanien eine Beschäftigung suchen möchten, ihr deutsches Arbeitslosengeld grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten weiterbeziehen. Auf Antrag kann dieser Zeitraum nach einer Ermessensentscheidung der Bundesagentur für Arbeit auf höchstens sechs Monate verlängert werden.

Voraussetzung ist insbesondere, dass die Leistungsmitnahme vor der Abreise bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt und das Portable Dokument U2 (PD U2) ausgestellt wurde. Grundsätzlich muss die arbeitslose Person der deutschen Arbeitsvermittlung vor der Abreise mindestens vier Wochen zur Verfügung gestanden haben. Die Agentur für Arbeit kann jedoch eine frühere Abreise genehmigen.

Nach der Ankunft in Spanien muss sich die arbeitslose Person grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen bei der zuständigen spanischen Arbeitsverwaltung als arbeitssuchend registrieren lassen und die dort geltenden Kontroll- und Vermittlungsvorschriften einhalten.

Für den Fall, dass Sie innerhalb dieser 3 Monate keinen Arbeitsplatz finden, können Sie innerhalb dieser Frist zu jedem Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehren und dort weiterhin Ihren vollen Arbeitslosengeldanspruch geltend machen. Kehren Sie jedoch nach mehr als 3 Monaten zurück, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland. In Ausnahmefällen kann die zuständige Arbeitsverwaltung diese Frist verlängern.

 

Wissenswert: Mit dem digitalen Zertifikat können Sie bereits eine Großzahl von Verwaltungsakten mit der Sozialversicherung, dem Arbeitsamt oder dem Finanzamt,  bequem von zu Hause aus tätigen. Im Bezug auf die geleisteten Arbeitstage können Sie z.B einen Bericht über Ihr Arbeitsleben herunterladen. Link Vida Laboral

Autor: 

J. Francisco Santos Postigo
Rechtsanwalt & Steuerberater,
Geschäftsführender Partner
info@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06

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