- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 12. November 2024 14:46
- Geschrieben von Nicole Gottschling
Der Erhalt der spanischen „Residencia", seit 2012 nur noch bei Erfüllung verschiedener Voraussetzungen möglich (Rentner, Studenten, Arbeitsvertrag- Inhaber, Selbständige, Familienangehörige von Residenten...), wird oftmals mit dem Erhalt der spanischen N.I.E- Nummer verwechselt. Steuerrechtlich als auch verwaltungstechnisch sind hierbei verschiedene Aspekte zu beachten.
Die Eintragung in das Zentrale- Ausländerregister (Registro Central de Extranjeros) kann zu jedem Zeitpunkt persönlich bei der Policia Nacional Ihres Wohnortes beantragt werden. Nach Zahlung der Gebühr von 10,60 € und Abgabe von Antragsformular und Dokumentation, wird Ihnen das Zertifikat über die Eintragung bei Erfüllung der Voraussetzungen direkt vor Ort ausgestellt. Es ist zu beachten, dass es sich bei diesem Zertifikat, nicht um die "Tarjeta de residencia" handelt, da diese letztere nur für nichteuropäische Ausländer ausgestellt wird.
Um sich bei der Polizei als „Residente" eintragen zu können, ist seit 2012 eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen. Sie können sich als „Residente" in Spanien eintragen und somit länger als 3 Monate in Spanien wohnen, wenn auf Ihre Situation einer dieser Fälle zutrifft:
1. Sie sind abhängig beschäftigt in Spanien
Verfügen Sie über einen gültigen Arbeitsvertrag, können Sie sich ohne weitere Umstände als „Residente" eintragen. Es reicht hierbei aus, entweder Ihren Arbeitsvertrag oder ein Zertifikat über die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung vorzulegen (vida laboral o certificado de alta).
Unter diesen Punkt fallen ebenfalls über die deutsche Krankenversicherung versicherte Rentner, die Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen wollen. In diesem Fall reicht es aus, dass europäische Formular S1 vorzulegen, welches Ihnen von der deutschen Krankenkasse ausgestellt wird. Weitere Informationen zum Thema: [Krankenversicherung für deutsche Rentner]
2. Sie sind selbständig in Spanien (Autónomo)
Sind Sie in Spanien selbständig gemeldet, können Sie die Residencia ebenfalls unter Vorlage der Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung und Einschreibung in das Verzeichnis über wirtschaftliche Aktivitäten (Censo de Actividades Económicas) erhalten. Hierbei ist es wichtig, dass Sie für die Anmeldung bei Finanzamt und Sozialversicherung bereits die N.I.E benötigen und diese im Vorfeld beantragen sollten.
Die Möglichkeit zum Erhalt der „Residencia" ist zurzeit besonders interessant, da die Beitragsquote der spanischen Sozialversicherung für neue Selbständige stark reduziert ist. So ist es durchaus möglich, dass das erste Jahr monatlich lediglich 50 € Beitragsleistung zu zahlen sind und damit sowohl die gesamte Krankenversicherung Ihrer Familie als auch die Einzahlung in die Rentenkasse abgedeckt ist.
Für weitere Informationen zur Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit klicken Sie hier: [Selbständigkeit]
3. Sie sind Student
Studieren Sie in Spanien, können Sie sich ebenfalls als Residente eintragen, wenn Sie über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen, Sie an einer vom spanischen Bildungsministerium finanzierten oder anerkannten Bildungseinrichtung studieren und Sie versichern über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen.
4. Familienangehörige von „Residentes“
Familienangehörige von „Residentes" können sich grundsätzlich ebenfalls als Residente einschreiben, wenn diese die familiäre Beziehung sowie die wirtschaftliche Abhängigkeit nachweisen können. In Bezug auf den Krankenversicherungsschutz sind diese in Spanien grundsätzlich über den „Residente" als „beneficiario" mitversichert. Zahlt ein Familienmitglied durch selbständige oder abhängig beschäftigte Arbeit in Spanien in die spanische Sozialversicherung ein, ist grundsätzlich die ganze Familie krankenversichert.
5. Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel
Ist Ihr Fall in keinem der vorigen Absätze erwähnt, können Sie dennoch die „Residencia" erhalten, wenn Sie nachweisen können, dass Sie über eine Krankenversicherung (privat oder staatlich) und über ausreichende finanzielle Mittel für sich und Ihre Familie verfügen. Zum Nachweis der ausreichenden Mittel können z. B. Immobilienbesitz, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Sparkonten, Kreditkarten usw. angeführt werden.
Sobald Sie als „Residente" eingetragen sind, gelten Sie verwaltungstechnisch als auch steuerrechtlich als in Spanien wohnhaft und haben somit alle rechtlichen Pflichten von in Spanien wohnhaften Personen zu erfüllen (Steuererklärungen, Modelo 720 usw.). Es ist zu beachten, dass Sie auch ohne die „Residencia" in einigen Fällen bereits als in Spanien wohnhaft gelten und Sie Ihr Welteinkommen somit in Spanien zu versteuern haben. Die wichtigsten Unterschiede in Bezug auf Wohnsitz, N.I.E und Residencia zu kennen, ist somit besonders wichtig. Weitere Informationen zur Abgrenzung der verschiedenen Begriffe finden Sie unter: [Unterschiede: Wohnsitz, N.I.E, Residencia].
Von seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Autor:
Nicolle Gottschling
sp. Steuerberaterin für Non-Residentes
gottschling@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
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