N.I.E: Die spanische Ausländer-Identifikationsnummer
- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 09. November 2024 07:08
- Geschrieben von Christoph Sander
Wer einen längeren Aufenthalt in Spanien plant oder nach Spanien auswandern möchte, kommt um die Beantragung der N.I.E nicht herum. Die N.I.E dient in Spanien als Steuernummer und wird von daher für so gut wie alle Verwaltungsakte benötigt. Auch wenn die N.I.E. oftmals fälschlicherweise mit dem Begriff „Residencia“ gleichgestellt wird, handelt es sich bei der N.I.E. lediglich um Ihre persönliche Steuer- und Identifikationsnummer.
Zur Beantragung der N.I.E gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
A) Erfüllen Sie die Voraussetzung zur Beantragung der „Residencia“ bzw. zur Begründung Ihres dauerhaften Wohnsitzes in Spanien, könnten Sie die N.I.E. gleichzeitig mit dem Antrag Ihrer Residencia beantragen. Sobald Sie die „Residencia“, bzw. die Eintragung in das Zentrale- Ausländerregister beantragen, wird Ihnen die Ausländer-Identifikationsnummer (Número de Identidad de Extranjero: N.I.E) zugewiesen, welche gleichzeitig Ihre spanische Steuernummer ist.
Zur Beantragung von N.I.E + Residencia, müssen seit 2012 verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Weitere Informationen zur Beantragung der Residencia finden Sie im Artikel: [Beantragung der spanischen "Residencia"].
B) Erfüllen Sie nicht oder noch nicht die zur Residencia notwendigen Voraussetzungen (Geplante Selbständigkeit, Arbeitsvertrag usw.) oder benötigen Sie die N.I.E. lediglich zu Verwaltungszwecke, ohne Ihren Wohnsitz in Spanien begründen zu wollen, können Sie diese zu jedem Zeitpunkt bei der Policia Nacional, bei dem spanischen Finanzamt sowie bei den spanischen Auslandsvertretungen in Deutschland beantragen.
Die N.I.E. wird in Spanien in jedem Fall benötigt wenn Sie in Spanien eine Immobilie erwerben möchten, zur Anmeldung der Selbständigkeit, zur Abgabe von Steuererklärungen usw.
Notwendige Unterlagen:
- Formular (EX-15) ausgefüllt und unterschrieben.
- Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie)
- Angabe der Gründe zur Beantragung: persönliche, geschäftliche, familiäre Gründe.
Schritte zur Beantragung in Spanien:
1. Termin ausmachen:
Link: Online Terminvergabe
Wählen Sie Ihre Región und die gewünschte Behörde aus.
Wählen Sie bei "TRÁMITE": "POLICIA- CERTIFICADOS Y ASIGNACIÓN NIE".
2. Gebühr bezahlen:
Link: Formular zu Zahung der Gebühr.
Wählen Sie im Formular: "Asignación de Número de Identidad de Extranjero (NIE) a instancia del interesado."
3. Formular EX-15 ausfüllen und Antrag stellen.
Nehmen Sie Ihre Reservierungsbestätigung ausgedruckt mit.
Formular (EX-15) in zweifacher Ausfertigung mit Kopien des Personalausweises mitnehmen.
Ggf. Nachweis zum Grund der Beantragung mitnehmen (Reservierungsvertrag von Immobilien, Dienstleistungsvertrag zur Anmeldung der Selbständigkeit, usw.)
Erhalt der NIE per Vollmacht:
Die NIE kann ebenalls per notarieller Vollmacht beantragt werden. Die Vollmacht kann hierzu direkt aus Spanien oder aus dem Ausland gegeben werden. Die Beantragung kann für Mandanten über unser Kanzlei oder ansonsten über dirtte Dienstleister erfolgen.
Von seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Autor:
Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
sander@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
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