Der Wohnsitz der Gesellschafter
- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 06. November 2024 12:53
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Ein weiterer Aspekt hinsichtlich der Wahl der Unternehmensform besteht in dem Hauptwohnsitz der Gesellschafter und konkret der Geschäftsführung bzw. des Inhabers im Fall der Einzelunternehmen. Gerade Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen oder mit Produkten handeln (nicht im herkömmlichen Produktiven Bereich), können oftmals aus verschiedenen Ländern arbeiten oder Dienstleistungen erbringen.
Im Fall eines Einzelunternehmens bzw. bei Selbstständigkeit werden die Dienstleistungen (auch wenn die Umsatzsteuerplicht in einigen Fällen beim Leistungsempfänger liegt) am Ort des Leistungserbringers bzw. Dienstleisters versteuert. Es wird somit notwendig, sowohl aufgrund der Steuerpflicht als auch aufgrund der Sozialversicherungspflicht, das Gewerbe im Land des Wohnsitzes anzumelden.
Wird sich für ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft in Spanien entschieden, sollte der Hauptwohnsitz des Inhabers bzw. Autónomos in Spanien liegen. Eine Anmeldung als Einzelunternehmen in Deutschland bei Wohnsitz in Spanien, könnte lediglich als Betriebstätte erfolgen, wenn eine Notwendigkeit besteht: Restaurants, Fabriken und Produktion vor Ort, Büro und Mitarbeiter vor Ort usw.
Kapitalgesellschaften hingegen sind von den Gesellschaftern völlig unabhängige juristische Personen mit eigenem Geschäftssitz. Gesellschafter und unter Umständen sogar die Geschäftsführung können somit ohne Probleme in einem anderen Land leben, ohne dass die Gesellschaft deswegen den Sitz verlagern müsste. In diesen Fällen sind gezielt Aspekte wie die „Fremdüblichkeit“, die Substanz des Unternehmens und die Ausführung der Geschäftsführung zu beurteilen.
Um zunächst die Relevanz des Wohnsitzes in der Wahl der Unternehmensform korrekt bewerten zu können, ist im ersten Schritt der Wohnsitz (Hauptwohnsitz oder Steuerwohnsitz) zu definieren.
Die Ermittlung des Wohnsitzes der Gesellschafter und Geschäftsführer
Der Wohnsitz ist grundsätzlich mit dem Begriff "Residencia" gleichzustellen. Haben Sie Ihren Wohnsitz in Spanien, gelten Sie verwaltungstechnisch und steuerrechtlich grundsätzlich als ansässig bzw. als "Residente". Weitere Informationen finden Sie diesbezüglich in unserem Artikel Steuern Spanien: Haupt- oder Zweitwohnsitz
Nutzen Sie unsere Selbstprüfung zur Rechtform um eine erste Empfehlung zur Wahl zwischen Selbständigkeit und Gesellschaft zu erhalten.
Im Blog"Autónomo oder Gesellschaft" finden Sie weitere Artikel in Bezug auf Haftung, Fristen, Kosten, Wohnsitz der Gesellschafter usw.
Von Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen als Rechtsanwälte, Steuerberater und eingetragener PAE gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation.
Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Autor:
Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
sander@sspartners.es
Tel: (+34) 951 12 13 06
Tel: (+34) 951 12 00 69
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