Steuererklärungen
Wird, als in Spanien wohnhafter Dienstleister, die Europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (NIE-IVA) beantragt, kann in der an ein deutsches Unternehmen ausgestellten Rechnung die Mehrwertsteuer weggelassen werden. Bei der Gewerbeanmeldung beantragen wir für Sie auf Wunsch und im Preis mit inbegriffen, nicht nur diese wichtige NIE-IVA, sondern vertreten Sie auch als Anwälte vor dem Finanzamt, sollte dieses eine Prüfung der Notwendigkeit der Ausstellung der NIE-IVA veranlassen.
Wir helfen Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation, nehmen für Sie notwendige Verwaltungsakte vor und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich, gern auch telefonisch:
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