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Impuesto No-Residentes (Modelo 210)

Si usted tiene su domicilio fiscal fuera de España pero es propietario de inmuebles o recibe ingresos de España, es obligatorio la presentación el Impuesto de No Residentes (Modelo 210).

Desde nuestro Despacho no solo le proporcionamos un asesoramiento y estudio de su caso concreto, sino que le gestionamos aquellas declaraciones que correspondan, le representamos ante la Agencia Tributaria y señalamos nuestro Despacho como domicilio a efectos de notificaciones para recibir en su nombre todas las notificaciones de la Agencia Tributaria Española.

 

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Planificación fiscal

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Planificación fiscal

Für Auswanderer sind vor allem das milde Klima, das ruhige Leben und die netten Leute in Spanien ausschlaggebend. Das Sie nach der Wohnsitzbegründung Ihr Welteinkommen in Spanien zu versteuern haben, wird jedoch oftmals leider erst zu spät erkannt und führt in vielen Fällen zu weitreichenden Konsequenzen oder gar zur Rückkehr.

Um eine begründetet Entscheidung in Bezug auf Ihren Hauptwohnsitz treffen zu können, bieten wir Ihnen ein gesondertes auf Ihre konkrete Situation angepasstes Rechenbeispiel in Bezug auf die zu erwartende Steuerlast (Einkommen, Vermögen etc.)

Wir berücksichtigen hierbei alle Ihre Einkünfte, Ihr Vermögen im Ausland sowie Ihre Zukunftserwartungen. 

 

Unsere Leistungen:

  • Auswertung der verschiedenen Einkünfte und Vermögenswerte inbegriffen ausländerischer Immobilien des Mandanten und deren steuerrechtlichen Konsequenzen.
  • Beinhaltet ein auf die konkrete Situation des Mandanten angepasstes Rechenbeispiel in Bezug auf die zu erwartende Vermögensteuer und eine komplette Simulation der entsprechenden Steuererklärung (ggf. mit Ehepartner)
  • Es werden die verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einbezogen.
  • Die Ergebnisse, senden wir Ihnen innerhalb von 14 Werktagen in Schriftform als Info- Material zu und besprechen diese danach ausführlich bei einer Telefonkonferenz oder bei einem persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei.

 

 

WARUM SANDER, SANSTOS & PARTNERS S.L.P.?

    1. Fachübergreifendes Team aus Anwälten, Steuer- und Unternehmensberatern.
    2. Hohe Spezialisierung: Unsere Kanzlei betreut Privatpersonen und Unternehmen vorrangig im internationalen Steuer,- Handels- Immobilien und Verwaltungsrecht und verfügt somit über langjährige und konzentrierte Erfahrung.
    3. Verantwortung und Haftung: Als in der Rechtsanwaltskammer von Málaga zugelassene Anwälte (sowie unsere Kanzlei als auch unsere Partner), machen wir uns für unsere Leistungen verantwortlich und haften hierfür. 
    4. Zugelassene Steuerberater beim spanischen Finanzamt (colaboradores): Als zugelassene Steuerberater reichen wir alle Steuererklärungen über unsere Kanzlei in Ihrem Namen und übernehmen somit Haftung (In vielen Fällen werden Erklärungen in Spanien von vermeintlichen Gesotrías leider mit der elektronischen Unterschrift der Mandanten eingereicht, womit Sie haften, als ob sie die Erklärung selbst eingereicht hätten). 
    5. Kopien alle Steuererklärungen, Zahlungen und Schriftstücke: Für uns ist es selbstverständlich Ihnen immer eine Kopie der in Ihrem Namen eingereichten Steuererklärungen, Zahlungen oder Schriftstücke zu übersenden.

 

 

 

Impuesto sobre la Renta (IRPF)

 
Renta (IRPF)

 

wahlwohnsitz

In Spanien lebende Ausländer, haben steuerrechtlich die gleichen Pflichten wie die Spanien und sind somit verpflichtet Steuererklärungen abzugeben und ihr Welteinkommen somit in Spanien zu versteuern. Eine wichtige Besonderheit ergibt sich jedoch aufgrund des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), welches es bei richtiger Anwendung 

Hinsichtlich der Beratung und Abgabe der jährlichen Einkommenssteuererklärung (IRPF), unterscheiden wir, je nach Aufwand, grundsätzlich vier Stufen:ermöglicht, eine Doppelbesteuerung von nicht in Spanien entstehenden Einkünften zu verhindern.

 

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a) Sie erhalten lediglich Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (z. B. Gehalt oder Rente):

Die Einkünfte sind grundsätzlich an Ihrem Wohnsitz in Spanien zu versteuern, wobei Ausnahmen hinsichtlich Rente und Beamtenpensionen bestehen. Die Abgabe der Steuererklärung ist entsprechend weniger aufwendig.

 

b) Sie erhalten Einkünfte aus Kapitalerträgen:

Kapitalerträge können je nach Anlage sowohl an der Quelle als auch an Ihrem Wohnsitz besteuert werden, womit die Anwendung des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens und die Koordination mit der an der Quelle eingereichten Steuererklärung notwendig wird. Kapitalerträge können sowohl einfache Zinserträge als auch Einkünfte aus komplexen Unternervenstrukturen, Investmentfonds oder Aktien beinhalten. 

 

c) Sie erhalten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung:

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden ähnlich wie die Kapitalerträge grundsätzlich sowohl an der Quelle als auch an Ihrem Wohnsitz in Spanien versteuert. Je nachdem um welche Immobilien es sich handelt und wie diese an der Quelle besteuert wird, ist es in den meisten Fällen notwendig den Überschuss nach den spanischen Vorschriften zu berechnen, wobei Abschreibungen, Werbungskosten und andere absetzbare Aufwendungen von den heimischen Gegebenheiten abweichen können.

 

d) Sie erhalten Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit.

Erhalten Sie Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit, in Spanien oder im Ausland, sind diese grundsätzlich an Ihrem Wohnsitz zu besteuern. Neben der jährlichen Steuererklärungen sind hier auch die vierteljährigen Vorauszahlungen zu beachten. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt [Selbstständigkeit in Spanien].

 

Unsere Leistungen:

  • Anleitung zur Beantragung der elektronischen Unterschrift oder zur Bevollmächtigung beim spanischen Finanzamt.
  • Analyse der verschiedenen Einkünfte.
  • Einbeziehung der im Ausland gezahlten Steuer zur Vermeidung der Doppelbesteuerung..
  • Abgabe des Modelo 100 (Einkommensteuererklärung) auf Wunsch mit Lastschrifteinzug vom spanischen Konto des Mandanten oder über unser Mandantenkonto.
  • Auf Wunsch, elektronischer Erhalt sämtlicher Benachrichtigungen des Finanzamtes über unsere Kanzlei.

 

EelektronischeU01lektronische Verwaltung
Als Anwälte und Steuerberater, können Steuerklärungen im Namen der Gesellschaft einreichen und über die elektronische Unterschrift der Gesellschaft zum Erhalt sämtlicher Mitteilungen bevollmächtigt werden. 

 

 

 

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Despacho en Málaga (España

Información RETA: Seguridad social para autónomos y socios

RETA ES

[Artikel auf Deutsch]

En España, en principio todas las personas activdas han de cotizar en la Seguridad Social (Empleados y Empresarios). Aunque así practicamente todos han de cotizar de una u otra forma en la Seguridad Social, esta se diferencia en dos régimen que dependen de la relación con el empleador:

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Despido colectivo y procedimiento de regulación de empleo (ERE)

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El presente articulo pretende informar sobre las cuestiones que rodean al despido colectivo. Muchas son las consultas que nos plantean al respecto, como, por ejemplo, cuando estamos ante un despido colectivo y cuáles son las obligaciones de la empresa.

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