Das spanische Einwohnermelderegister
- Última actualización el Martes, 17 Febrero 2026 07:34
- Escrito por Nicole Gottschling

Jede in Spanien wohnhafte natürliche Person muss sich nach der geltenden Gesetzeslage im Einwohnermelderegister (Padrón) eintragen. Die Eintragung ist besonders wichtig für Steuerangelegenheiten, Wählen bei Europa- und Gemeindewahlen, Verwaltungsangelegenheiten sowie für die Zuständigkeit der Deutschen Botschaft in Spanien.
Die Verwaltungsgebiete in Spanien untergliedern sich von Provinzen (Provincias) über Stadtgemeinden (Ayuntamientos) bis hin zu Stadtbezirken (Distritos). Die Eintragung ins Einwohnermelderegister findet bei der Dienststelle des Stadtbezirks ihres Wohnorts statt.
Wo sich genau die zuständige Dienststelle befindet, erfahren Sie meist auf der Website ihrer Stadtgemeinde. (Beispiel Málaga: -Dienststellen in Málaga-)
Welche Unterlagen werden zur Eintragung benötigt?:
1. Formular: Das Formular finden Sie meist auf der Website der Gemeinde oder es wird Ihnen direkt vor Ort ausgehändigt -Beispiel Málaga-
2. Kopie und Original des Personalausweises oder Reisepasses.
3. Informationen über Ihren Wohnort:
Wohnen Sie zur Miete, benötigen Sie sowohl den Mietvertrag als auch eine Kopie des Personalausweises des Vermieters, wenn dieser eine natürliche Person ist oder eine Kopie der C.I.F, wenn es sich bei Ihrem Vermieter um ein Unternehmen handelt.
Ist die Wohnung Ihr Eigentum, reicht es aus, den notariellen Kaufvertrag vorzuzeigen.
Hinweis:
Für die Bestätigung bzw. Erneuerung des Empadronamiento dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Dokumente wie eine Residencia (grüne Karte mit NIE) oder andere Aufenthaltsgenehmigungen (permisos de residencia) verlangt werden.
Die Bearbeitung eines Antrags wegen einer angeblich fehlenden „Residencia“ zu verweigern, ist rechtswidrig und kann als diskriminierende Behandlung von EU-Bürgern gewertet werden. In solchen Fällen sollte der Vorfall dokumentiert und ggf. offiziell beanstandet bzw. zur Anzeige gebracht werden.
Wohnsitzauskunft und Wohnsitzzertifikat
Sobald Sie im Einwohnermelderegister eingetragen sind, können Sie sowohl eine Wohnsitzauskunft als auch ein Wohnsitzzertifikat beantragen. Für die meisten spanischen Behörden ist die Wohnsitzauskunft ausreichend (Sozialleistungen, Schulen, Öffentlicher Nahverkehr usw.). Ein Zertifikat wird meistens nur von Gerichten oder ausländischen Behörden gefordert.
Viele Stadtverwaltungen bieten die Möglichkeit die Wohnsitzauskunft online zu beantragen und direkt auszudrucken, womit es nicht mehr nötig ist die Behörde aufzusuchen. Für die Online- Beantragung benötigen sie eine digitale Unterschrift. -Zum Artikel: digitale Unterschrift-
Bestätigung des Wohnsitzes von EU-Bürgern beim Einwohnermeldeamt nach 5 Jahren:
EU-Bürger mit "Residencia" (Grüne Karte mit NIE-Nummer) haben alle 5 Jahre Ihren Wohnsitz zu bestätigen (alle 2 für EU-Bürger ohne "Residencia"). Die Bestätigung kann je nach Stadtregierung entweder persönlich vor Ort oder elektronisch erfolgen und ist immer notwendig wenn 5 Jahre lang keine Änderungen (Umzug, Aktualisierung von Daten usw.) vorgenommen wurden.
Erneuerung des Wohnsitzes von EU-Bürgern beim Einwohnermeldeamt: EU-Bürger mit "Residencia" (Grüne Karte mit NIE-Nummer) haben alle 5 Jahre Ihren Wohnsitz zu bestätigen (alle 2 für EU-Bürger ohne "Residencia"). Die Bestätigung kann je nach Gemeinde entweder persönlich vor Ort oder elektronisch erfolgen und ist immer notwendig wenn 5 Jahre lang keine Änderungen (Umzug, Aktualisierung von Daten usw.) vorgenommen wurden.
Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation und helfen Ihnen auch gern bei der Auführung der verschiedenen Verwaltungsakte. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.
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