Anmeldung deutscher Fahrzeuge in Spanien

cover fahrzeuganmeldung de


aufspanisch01


Nach dem Erhalt der spanischen “Residencia” und der Eintragung in das Einwohnermeldeamt, stellen sich viele Auswandererdie Frage, ob und wie sie ihr deutsches Fahrzeug in Spanien anmelden können. In diesem Artikel informieren wir Sie sowohl bezüglich der Verwaltungsakte bei Finanzamt, Stadtregierung und Verkehrsamt, als auch hinsichtlich der Frist zur Beantragung der Anmeldesteuerbefreiung, welche in vielen Fällen eine Ersparnis von über 1.000 Euro ermöglicht. 

Aufgrund der relativ hohen Komplexität der verschiedenen Verwaltungsakte, entscheiden sich viele Auswanderer, mit der Anmeldung einen Anwalt oder eine „Gestoría“ zu beauftragen. 

In diesem Fall ist zu beachten, dass die aktuelle Gesetzeslage nach Spanien auswandernde EU-Bürger von der Anmeldesteuer befreit, dieser Umstand jedoch vielen „Gestorìas“ oftmals unbekannt ist.

 

Werden die folgenden Hinweise beachtet und sind grundlegende Verwaltungs- sowie Sprachkenntnisse vorhanden, kann die Anmeldung auch ohne Umstände selbst vom Auswanderer vorgenommen werden:

 

1. TECHNISCHE UNTERSUCHUNG DES FAHRZEUGS

Als Erstes ist es notwendig, bei der nächstgelegenen TÜV- Station (ITV) einen Termin zur Fahrzeuguntersuchung zu vereinbaren und darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Anmeldung eines ausländischen Fahrzeuges handelt.

Benötigte Dokumente: Daten des Fahrzeuginhabers, Fahrzeugschein und EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC). Oftmals können diese Dokumente per Mail an die ITV- Station übermittelt werden. Nach der ersten Prüfung dieser Unterlagen, wird Ihnen ein Termin zur Fahrzeugprüfung zugeteilt.

Ort: Die Ihrem Wohnsitz nächstgelegene TÜV-Station.

Kosten: ca. 40 Euro.

Ergebnis: Hat Ihr Fahrzeug die Fahrzeuguntersuchung bestanden, wird Ihnen der spanische Fahrzeugschein ausgestellt.

 

2. ZAHLUNG DER KFZ-STEUER

Die Kfz-Steuer kann je nach Stadtregierung persönlich oder online gezahlt werden.

Ort: Die Steuer kann entweder persönlich oder online über die Internetseite Ihrer Stadtregierung gezahlt werden. Einige Stadtregierungen bieten Ihnen die Möglichkeit die entsprechenden Fahrzeugdaten per Mail zu übermitteln, wobei Ihnen in diesem Fall die entsprechende Zahlungsaufforderung (carta de pago) ebenfalls auf diesem Weg übermittelt wird.

Benötigte Unterlagen: NIF oder NIE des Fahrzeuginhabers sowie Kopie des Fahrzeugscheins.

Kosten: ca. 60-120 Euro.

Ergebnis: Die Stadtregierung stellt Ihnen die entsprechende Zahlungsaufforderung aus, welche bei Ihrer Bank beglichen werden kann.

Hinweis: die Kfz-Steuer ist jährlich zu zahlen. Nach der ersten Zahlung kann diese per Lastschriftverfahren automatisch beglichen werden. 

 

 
 

 3. DIE SPANISCHE FAHRZEUGANMELDESTEUER

Die Anmeldesteuer kann grundsätzlich sowie in den Niederlassungen des spanischen Finanzamtes (AEAT) als auch auf deren Internetseite gezahlt werden. Hierbei ist zu beachten, dass Sie im Falle des Umzugs nach Spanien von dieser Steuer befreit sind und somit anstatt des Steuermodels 576, das Steuermodell 06 einzureichen haben. In diesem letzteren Fall ist die Erklärung notwendigerweise in den Niederlassungen des Finanzamtes abzugeben, da unter anderen das Original der Rechnung des Kaufes vorzulegen ist.

Ort: Wollen Sie die Steuerbefreiung wegen Umzugs beantragen, ist der Antrag notwendigerweise in den Niederlassungen des Finanzamtes einzureichen. Dazu ist es notwendig einen Termin zu beantragen.

Kosten: Der Steuerbetrag hängt unter anderem vom Wert des Fahrzeuges ab. Im Fall der Steuerbefreiung, bescheinigt Ihnen das Finanzamt durch Ausstellung des entsprechenden Zertifikates, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. In diesem Fall kostet dieser Verwaltungsakt keine Gebühren.

Ergebnis: Das Finanzamt bescheinigt Ihnen die Zahlung der Steuer bzw. die Befreiung.

Hinweis: Im Fall des Umzugs haben Sie 60 Tage Zeit um die Steuerbefreiung zu beantragen. Um den vorigen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat zu bescheinigen ist es notwendig, neben der originalen Rechnung des Kaufes, eine Meldebescheinigung vorzulegen. Im Fall von Deutschland, können Sie eine „erweiterte Meldeauskunft“ beantragen und diese von einem vereidigten Übersetzer in die spanische Sprache übersetzen lassen. Es ist zu beachten, dass Sie das Fahrzeug mindestens ein Jahr vor Ihrem Umzug erworben haben sollten.  

 

4. DIE ANMELDUNG BEIM SPANISCHEN VERKEHRSAMT

Nach der technischen Fahrzeugprüfung und dem Erhalt der genannten Zertifikate und Zahlungsbelege, besteht der letzte Verwaltungsakt in der Anmeldung des Fahrzeuges bei dem spanischen Verkehrsamt (Dirección General de Tráfico (DGT).

Gebühr: 95.80 Euro.

Ort: Das spanische Verkehrsamt (Dirección General de Tráfico (DGT).

Benötigte Unterlagen:

  1. Personalausweis oder Reisepass sowie einen Wohnsitznachweis (DNI, spanischer Führerschein, oder N.I.E mit Personalausweis).
  2. Schriftliche Bevollmächtigung, sollte der Antrag nicht vom Fahrzeuginhaber eingereicht werden.
  3. Anmeldeformular (matriculación ordinaria).
  4. Fahrzeugschein und TÜV- Karte (tarjeta ITV)
  5. Zahlungsbestätigung der Kfz-Steuer (Abschnitt 2 dieses Artikels).
  6. Zahlungsbestätigung oder Zertifikat über die Befreiung von der Anmeldesteuer (Abschnitt 3 dieses Artikels).

 

 

Ausländische Fahrzeuge

Handelt es sich um im Ausland gekaufte Fahrzeuge (z. B. in Deutschland), sind diese weiteren Unterlagen einzureichen:

Neue in der EU gekaufte Fahrzeuge: Zahlungsbeleg der Mehrwertsteuer (modelo 309 AEAT) oder Zertifikat über die Steuerbefreiung, sowie den Fahrzeugschein.

Vorher in der EU zugelassene gebrauchte Fahrzeuge: Die originalen Fahrzeugpapiere sowie die folgenden Unterlagen:

Wurde das Fahrzeug von einer Privatperson gekauft, ist der Kaufvertrag (Original + Übersetzung) sowie der Beleg über die Zahlung der entsprechenden Steuer im Ausland vorzulegen.

Wurde von einem Autohändler gekauft, ist die entsprechende Rechnung vorzulegen.

Der spanische Fahrzeugschein muss erneut vorgelegt werden.

Im nicht EU-Ausland gekaufte Fahrzeuge: Die entsprechenden Fahrzeugpapiere sowie das Documento Único Administrativo (DUA) welches von dem spanischen Zoll ausgestellt wurde.

 

5. AUSTAUSCH DER NUMMERNSCHILDER

Bei dem Verkehrsamt erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen bezüglich des Kennzeichens. Die Kennzeichen können in den meisten Autowerkstätten erworben werden. Nach Austausch Ihrer deutschen Kennzeichen durch die neuen spanischen, ist lediglich zu beachten, dass Ihr Versicherungsschutz in Spanien gilt.

Kosten: ca. 30 Euro. 

 

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie die Voraussetzungen zur Befreiung der Anmeldesteuer erfüllen oder benötigen Sie Hilfe bei den verschiedenen Verwaltungsakten, von Seitens unserer Kanzlei stehen wir Ihnen sowohl beratend zur Seite und übernehmen für Sie auf Wunsch die verschiedenen Verwaltungsakte bei Stadtregierung, Finanzamt und Verkehrsamt.

 

Autor: 

icon santos 500x500José Francisco Santos
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
santos@sspartners.es
Tel: (+49) 05105 60 899 64
Tel: (+34) 951 12 00 69
Facebok LinkedIn
 
 
 

Gut informiert! 

Folgen Sie uns auf:

icon facebook

icon instagramicon linkedinicon xicon youtubeicon whatsappicon google

 

 

 

 

 

 

  whatsapp(+34)  951 12 13 06

(+34)  951 12 00 69

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Kryptowährungen im Ausland: Das neue Modelo 721

cover 721 de

Weiterlesen...

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

Weiterlesen...


listaconsulado02 de
aeat dedsj02 de    pae02 de  buch01 de

Sprache / Idioma:

 

Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
Facebook Twitter I Google+

 

Impressum  Datenschutzerklärung  Login  

Copyright: Recht Spanien ©  Eingetragene Marke Spanien 2018

ssl de2

 servereu

 

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.