Buchführung und Verwaltung
Selbständige haben in Spanien je nach Tätigkeit, freiberuflich oder gewerblich, verschiedene Verpflichtungen hinsichtlich Buchführung und Rechnungsstellung zu beachten. Bei dieser vereinfachten Buchführung handelt es sich grundsätzlich um 3 Bücher in denen Einnahmen, Aufwendungen, Auslagen und Investitionsgüter verbucht werden.
Beauftragen Sie uns mit der Abgabe der viertel- und jährlichen Steuererklärungen, stehen wir Ihnen durchgehend beratend zur Verfügung. Auf Wunsch stellen wir Ihnen ein Online-Buchhaltungsprogramm zur Verfügung mit welchem Sie Ein- und Ausgaben kontrollieren, Ihre vereinfachte Buchhaltung führen sowie Rechnung an Ihre Kunden ausstellen können. Zum Zeitpunkt der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen, lesen wir die Daten direkt aus, ohne dass Sie uns weitere Dokumente übersenden brauchen.